Die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit schafft mit zahlreichen Dokumentations- und Informationspflichten für das deutsche Kfz-Gewerbe ein weiteres Bürokratiemonster, das die ohnehin schon erdrückende Belastung durch administrative Vorschriften für Autohändler und Betriebe weiter verschärft, so der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Das Problem für unsere Mitglieder ist die schiere und immer weiter zunehmende Masse an Vorschriften“, der der ZDK.
Kfz-Händler müssen im Hinblick auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile beispielsweise sicherstellen, dass diese mit notwendigen Kennzeichnungen wie Modell- oder Seriennummer versehen sind. Laut der „Allgemeinen EU-Produktsicherheitsverordnung“ (GPSR) die mit dem heutigen Tag in Kraft tritt, müssen Händler gewährleisten, dass erforderliche Dokumente wie Bedienungsanleitungen oder Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache vorliegen, und sicherheitsrelevante Informationen klar und verständlich sind. Ebenso müssen Kfz-Werkstätten beim Einbau von Ersatzteilen in Fahrzeuge sicherstellen, dass die relevanten Komponenten sicher und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Fertigen die Betriebe die Ersatzteile selbst oder modifizieren diese, dann müssen sie gemäß GPSR umfangreiche Anforderungen erfüllen und tragen die volle Verantwortung bei sicherheitsrelevanten Aspekten.
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