Verbraucher kaufen gerne und viel über Online-Marktplätze wie Amazon, Temu und Co. Dabei kommen seit Jahren zu viele Produkte in die EU, die nicht den hiesigen Regeln entsprechen und sogar gefährlich sind. In einer am 05.02.2025 veröffentlichten Mitteilung zeigt die Europäische Kommission auf, wie sie diesem Problem begegnen möchte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) werden die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Verbraucher:innen beim Online-Shopping umfassend zu schützen.
Die Betreiber von Online-Marktplätzen sollten aus vzbv-Sicht stärker als bisher prüfen müssen, dass die Angebote auf ihren Plattformen den EU-Anforderungen entsprechen. Wird das nicht umgesetzt, sollten sie die Verantwortung übernehmen und bei Schäden haften. Zudem sollte die Europäische Kommission regeln, dass Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen auch haften, wenn Händler auf ihrer Plattform Verbraucherrechte missachten. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv zeigt, dass erweiterte Sorgfaltspflichten rechtlich möglich sind, ohne den Digital Services Act (DSA) anzupassen. Die Europäische Kommission sollte dafür den geplanten Digital Fairness Act (DFA) nutzen.
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