„Die neue Beitragsordnung berücksichtigt künftig die unterschiedliche Größe von Organisationen und damit auch die finanziellen Mittel bestehender und potentieller Mitglieder. Sie eröffnet so auch mittelgroßen und kleineren Unternehmen und Verbänden verstärkt eine Perspektive auf Mitgliedschaft“, erläutert BTW-Präsident Sören Hartmann den Beschluss.
Bislang wurde lediglich in die drei Kategorien Ordentliche (= Verbände), Außerordentliche (= Unternehmen) und Fördermitglieder (= Verbände und Unternehmen ohne Stimmrecht) unterschieden. Diese Oberkategorien werden beibehalten, allerdings ausdifferenziert nach Organisationsgröße, sodass es künftig insgesamt zehn Beitragsgruppen gibt.
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