Ehrenamt gestärkt!
Der Entwurf enthält eine Reihe von
zivil- und steuerrechtlichen Änderungen, um das
zivilgesellschaftliches
Engagement durch Entbürokratisierung und die flexiblere Gestaltung
gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben zu erleichtern.
Das
Gesetz sieht umfangreiche Änderungen vor:
Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich, sowie Abbau bürokratischer Hemmnisse, da diese Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen
Anhebung der Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich), auch diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.
Höhere Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen
Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche
Wer ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften
Die Ansparmöglichkeiten von Vereinen sind vereinfacht worden
Das nun beschlossene „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. (tr)