ZDK bedauert Entscheidung, den Solidaritätszuschlag für „verfassungsgemäß“ zu erklären

Nach Soli-Entscheidung ist Senkung der Steuer für Unternehmen umso wichtiger

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bedauert die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Solidaritätszuschlag für „verfassungsgemäß“ zu erklären. Nach diesem Entscheid ist die Dringlichkeit einer Senkung der zusätzlichen Steuerbelastung für Unternehmen umso größer und sollte noch in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden.

„Die großen Weichenstellungen in der Wirtschaftspolitik erfolgen nicht durch Gerichte, sondern müssen von der Politik entschieden werden. Der Ball liegt jetzt klar im Spielfeld der neuen Bundesregierung“, erklärt ZDK-Präsident Arne Joswig. „Umso drängender ist es jetzt, dass die angehenden Koalitionäre eine umfassende steuerliche Entlastung möglich machen. Die Steuerlast der mittelständischen Betriebe könnte auf einen Schlag um 5,5 % reduziert werden, wenn der Solidaritätszuschlag zumindest für diese gestrichen würde.“ Die künftige Regierungskoalition sollte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun keine Zeit verlieren, eine steuerliche Entlastung für Unternehmen voranzutreiben.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/soli-mauer-fuer-unternehmen-einreissen-165766/

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