VKU begrüßt Ausnahme der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Kleine Unternehmen müssen nach neuer Regelung keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellen

Der Bundesrat hat am Freitag zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) Stellung genommen. Die Regelungen sehen vor, dass kleine Unternehmen keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Das ist eine gute Nachricht für mehrere tausend kommunale Unternehmen. Für diese Ausnahme hat sich der VKU eingesetzt. Mit dieser Regelung kann eine 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes erreicht werden. Nun ist es dringend notwendig, dass Bundesregierung und Bundestag den Vorschlag auch aufgreifen.

Die Europäische Union möchte mit der Richtlinie große Unternehmen verpflichten, ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Der Nachhaltigkeitsbericht soll in standardisierter Weise über eine Vielzahl von Datenpunkten aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung informieren. Völlig unstrittig bleibt, dass die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen für die Kommunen und ihre Unternehmen einen zentralen Stellenwert hat. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie ist aber ein Instrument ausschließlich für große Unternehmen. So sieht es auch die EU-Richtlinie vor.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/vku-begruesst-ausnahme-fuer-kleinere-kommunale-gesellschaften-wir-wollen-handeln-und-in-nachhaltigkeit-investieren-statt-zeit-zu-verlieren-mit-berichten-die-keinen-mehrwert-haben-162861/

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