Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, worauf Arbeitnehmer im neuen Jahr achten müssen

Kinderfreibetrag und Solidaritätszuschlag: Diese Neuerungen für Steuern gelten 2024

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, welche steuerlichen Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit diesem Jahr gelten und welche durch das Wachstumschancengesetz noch kommen könnten. So steigt etwa der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag oder der Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen.

Wer 2024 auf Dienstreise geht und mindestens acht Stunden unterwegs ist, soll laut den Plänen im Wachstumschancengesetz Anspruch auf eine Verpflegungspauschale von 16 Euro haben. Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können direkt abgeschrieben werden. Laut den Plänen im Wachstumschancengesetz soll ab 2024 eine Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.000 Euro eingeführt werden. Hausbesitzer/innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren, werden vom Bund finanziell unterstützt. Unter anderem können sie eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer beantragen.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/steuern-2024-was-jetzt-schon-gilt-und-was-noch-nicht-158725/

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