Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Förderrichtlinie sowie der Bestätigung der neuen Projektträger ab dem 1. Januar 2025 gewährleistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die lückenlose Fortsetzung des ZIM-Programms. Ohne diese neuen Rahmenbedingungen hätte eine Unterbrechung des Programms gedroht, was die Innovationstätigkeit vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stark beeinträchtigt hätte.
Viele Spezialisten vor allem im IT-Bereich sind als Freelancer aktiv. Mit der Erhöhung der Personaleinzelkosten für Aufträge an Dritte ist es künftig einfacher, sie in ZIM-Projekte einzubinden. Angesichts der durch Inflation und steigende Personal- und Betriebskosten verursachten Preissteigerungen war auch die Anhebung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dringend erforderlich. Auch die Teilnahme von kleinen und jungen Unternehmen an Durchführbarkeitsstudien wird durch die Umstellung auf De-minimis-Förderung erleichtert. Für diese ist es aufgrund der Regelungen zu „Unternehmen in Schwierigkeiten“ schwieriger, an Förderungen im Rahmen der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ der EU (AGVO) teilzunehmen.
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