BMWK führt „Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand“ (ZIM) fort

Innovationen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen werden weiterhin gefördert

Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Förderrichtlinie sowie der Bestätigung der neuen Projektträger ab dem 1. Januar 2025 gewährleistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die lückenlose Fortsetzung des ZIM-Programms. Ohne diese neuen Rahmenbedingungen hätte eine Unterbrechung des Programms gedroht, was die Innovationstätigkeit vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stark beeinträchtigt hätte.

Viele Spezialisten vor allem im IT-Bereich sind als Freelancer aktiv. Mit der Erhöhung der Personaleinzelkosten für Aufträge an Dritte ist es künftig einfacher, sie in ZIM-Projekte einzubinden. Angesichts der durch Inflation und steigende Personal- und Betriebskosten verursachten Preissteigerungen war auch die Anhebung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dringend erforderlich. Auch die Teilnahme von kleinen und jungen Unternehmen an Durchführbarkeitsstudien wird durch die Umstellung auf De-minimis-Förderung erleichtert. Für diese ist es aufgrund der Regelungen zu „Unternehmen in Schwierigkeiten“ schwieriger, an Förderungen im Rahmen der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ der EU (AGVO) teilzunehmen.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/bmwk-setzt-wichtige-forderungen-des-mittelstands-mit-der-fortfuehrung-des-zentralen-innovationsprogramms-mittelstand-zim-um-164141/

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