Die EU-Richtlinie „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ ((EU) 2024/825) soll Verbraucher und Verbraucherinnen zu fundierten Kaufentscheidungen über die ökologischen Auswirkungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten befähigen und nachhaltigen Konsum fördern. Die Richtlinie trat am 26. März 2024 in Kraft, muss bis 27. März 2026 umgesetzt werden und gilt ab 27. September 2026. Ergänzt werden soll die Richtlinie noch durch die „Green Claims Directive“, welche spezifische Vorgaben für Umweltaussagen einführen soll.
Das Basis-Webinar „Green Claims Gesetzgebung – neue Regeln für die Umweltkommunikation über Lebensmittel“ am 22. Mai 2025 liefert einen grundlegenden Überblick über die aktuellen Regelungen.Das Basis-Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der gesamten Vermarktungskette Obst und Gemüse sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Qualitätsmanagement Marketing, Einkauf und Vertrieb. Mitgliedsunternehmen des Deutschen Fruchthandelsverbandes profitieren von der speziellen Teilnahmegebühr.
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