TÜV-Verband veröffentlicht Rechtsgutachten: Ausschluss unabhängiger Prüfer ist nicht zulässig

Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verstößt gegen europäisches Recht

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht der TÜV-Verband ein neues Rechtsgutachten. Das Gutachten zeigt einen gravierenden Verstoß des deutschen Gesetzentwurfs gegen europäisches Recht auf und kommt zu dem Schluss, dass der Ausschluss unabhängiger Erbringer von Bestätigungsleistungen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern auch EU-rechtswidrig ist.

Das Gutachten macht deutlich, dass an die unabhängigen Prüfer die gleichen hohen Qualifikationsanforderungen gestellt werden wie an Wirtschaftsprüfer. Bereits jetzt sind die „Big Four“ Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland marktbeherrschend. Ein Ausschluss unabhängiger Prüfer bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte würde diese Konzentration weiter verstärken und Kapazitätsengpässe schaffen – insbesondere zum Nachteil mittelständischer Unternehmen. Das Rechtsgutachten betont, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur den europäischen Wettbewerb verzerren würde, sondern auch gegen europäisches Primärrecht in Form der Berufs- und Unternehmensfreiheit verstößt.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/csrd-rechtsgutachten-bestaetigt-ausschluss-unabhaengiger-pruefer-verstoesst-gegen-eu-recht-163135/

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