BDEW zum Regierungsentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)

Gesetz stärkt Cybersicherheit von Energienetzen – rechtliche Unsicherheiten bleiben jedoch

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) beschlossen. Hierzu erklärt die BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Der Regierungsentwurf ist vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland. Die hier enthaltenen spezialrechtlichen Regelungen für den Sektor Energie belassen die behördliche Aufsicht der IT-Systeme von Energienetzen und von kritischen Energieerzeugungsanlagen bei der Bundesnetzagentur. Damit schließt der Regierungsentwurf an die sehr guten Erfahrungen an.

Allerdings sind die Regelungen, die sich auf das EnWG beziehen, immer noch schwer verständlich. Hier sollte zwingend nachgebessert werden. Diese Harmonisierung muss auch im Hinblick auf eine maximale Verzahnung der NIS2-Umsetzung mit dem KRITIS-Dachgesetz im Blick behalten werden. Weiterhin sollte schnellstmöglich eine politische und unbürokratische Lösung für den Einsatz kritischer Komponenten gefunden werden.“


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/ein-wichtiger-schritt-zur-staerkung-der-cybersicherheit-bestehende-rechtliche-unsicherheiten-gilt-es-auszuraeumen-161739/

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