"Wir müssen in allem schneller werden" - das hören wir aktuell von vielen Verbänden. Die internen Entwicklungen sind dynamisch - es werden Strukturen verändert, die Organisation soll verschlankt und Entscheidungswege effizienter gestaltet werden. Der Verband soll klarer positioniert und schlagkräftiger werden.
Was dabei als Thema manchmal unterschätzt wird, ist die eigene Satzung und das Verständnis, was im Verein und Verband eigentlich erlaubt und möglich ist.
Halbwissen ist hier schädlich. Fundiertes Wissen im Vereins- und Verbandsrecht erleichtert es enorm, Risiken zu vermeiden und überzeugend zu argumentieren, wenn es darum geht, die erforderlichen Mehrheiten im Verband für sinnvolle Änderungen zu begeistern und sich nicht in Detaildiskussionen zu verlieren.
Sichern Sie sich dieses Know-How in diesem praxisnahen Seminar, das sich inhaltlich am Puls der Zeit bewegt und die Themen abdeckt, die aktuell oft abgefragt werden.
Ihre Top-Themen
Es gibt einige Konstruktionen, Besonderheiten und Fallstricke in der Welt der Vereine und Verbände und oft sogar in der eigenen Satzung, die man in verantwortlicher Funktion unbedingt kennen und verstehen muss, um den Verband sicher zu leiten.
Definition und Überblick: rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine
Von Fallstricken in der Satzung bis zur Verbandsorganisation
Im Fokus: der wirtschaftlich tätige Idealverein
Ausschluss von Mitgliedern: Satzungsregelungen und Durchsetzung in der Praxis
Der Umgang mit Verbandsvermögen – welche Fragen es zu lösen gilt
So entrümpeln Sie Ihre Verbandssatzung richtig – was Sie anpassen sollten
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung - online, hybrid und in Präsenz
- Struktureller Überblick: rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine
Was darf ein Verein/Verband?
- Problematik: wirtschaftliche Aktivitäten
- Praxisfeste Satzungsbestimmungen: Welche Regelungen müssen „wetterfest“ sein?
- Satzungsänderungen als Stresstest für den Verband – Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung in der Mitgliederversammlung
Typologie der Vereine/Verbände Struktur von Verbänden
- Untergliederung
- Einheitsverband – Dachverband
- Konzernstruktur
- Gremien – Ausschüsse – Arbeitskreise
Mitgliedschaft
- Rechte und Pflichten
- Aufnahmeanspruch – Ausschluss
- Beitragsstrukturen und Beitragsordnung
Vorstand
- Rechte und Pflichten des Ehrenamtes und seine Vergütung
- Organschaftsvertrag
- Gesamtvorstand nach § 26 BGB
- Organisation des Vorstands
- Haftung des Vorstands
- Geschäftsführender Vorstand
- Geschäftsordnung
Besondere Vertreter (§ 30 BGB) Geschäftsführer/in
- Rechte und Pflichten des Hauptamtes
- Abgrenzung Geschäftsführung – Hauptgeschäftsführung
- Abgrenzung zur Geschäftsführung bei einer GmbH
- Arten der Geschäftsführung: Vorstandsmitglied – Angestellter
Mitgliederversammlung/Delegiertenversammlung
- Vorbereitung – Fristen – Tagesordnung
- Der Versammlungsleiter – Befugnisse
- Rechte der Mitglieder in der Mitgliederversammlung
- Protokollierung – Abstimmungen – Wahlen – Anfechtung
- Satzungstrends und -entwicklungen: aktuelle Rechtsprechung
Das Seminar ist auch bestens geeignet für Jurist(inn)en, die sonst in anderen Rechtsgebieten unterwegs sind sowie für Führungskräfte, die aus der Unternehmenswelt in den Verband gewechselt sind und die rechtlichen Besonderheiten verstehen wollen.
Dürenstraße 8
53173 Bonn
(02 28) 93 54 93-20
info@verbaendeseminare.de
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Mehr InformationenIM TEILNAHMEPREIS SIND DIE UNTERLAGEN, SPEISEN UND GETRÄNKE ENTHALTEN
- Teilnehmer
- 945,- €
- DGVM-Mitglieder
- 790,- €
Julian Engel
ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft mit Hauptsitz in Koblenz. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die gesellschafts- und vereinsrechtliche Beratung von Unternehmen und Verbänden. Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2017, wurde er Mitte des Jahres 2020 in den Kreis der geschäftsführenden Gesellschafter von Dornbach aufgenommen. Herr Dr. Engel berät seine Mandanten, zu denen auch große Wirtschaftsverbände gehören, umfassend zu allen Themen der gesellschaftsrechtlichen und vereinsrechtlichen Praxis, insbesondere zu Fragen der Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekten.