Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen zum Bürokratieentlastungsgesetzes

Entlastung in der Bürokratie muss auch ein einfacheres Lieferkettengesetz bedeuten

„Wer ein Gesetz zur Entlastung von Bürokratie schreibt, aber das Lieferkettengesetz damit nicht vereinfacht, der verkennt die Zeichen der Zeit. Die Abschaffung, oder zumindest eine deutliche Reduktion der Berichtspflichten aus dem deutschen Lieferkettengesetz, muss Bestandteil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV werden. Viele Unternehmen beschäftigen ein bis zwei Mitarbeiter allein, um den Berichtspflichten und dem Bürokratiewust nachzukommen. Das wirkt preistreibend“, mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des BGA.

„Die Maßnahmen, die die Bundesregierung im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vorschlägt, kommen wie so oft zu spät und werden der wirtschaftlichen Lage, in der sich das Land befindet, vom Umfang her nicht gerecht. Von daher ist es wieder einmal ein gut gemeintes, aber handwerklich schlecht gemachtes Gesetz. Die schwerwiegendsten bürokratischen und kostenintensiven Anforderungen werden nicht angepackt“, so der Großhandelspräsident.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/buerokratieentlastung-bedeutet-auch-das-lieferkettengesetz-zu-vereinfachen-159516/

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