Digitale Barrierefreiheit auch für die Websites von Verbänden?

Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Bei manchen Verbänden herrscht Verunsicherung, ob diese Regelungen auch sie treffen.

Auf den ersten Blick ist das in den meisten Fällen wohl zu verneinen. Dem Gesetzgeber geht es darum, dass Menschen mit Handicap am Wirtschaftsverkehr teilnehmen können. Auch wenn sie visuell, auditiv, kognitiv und motorisch beeinträchtigt sind, sollen sie eine Website nutzen und als Verbraucher Bestellungen vornehmen können.

Damit kleinere Wirtschaftsakteure mit der Schaffung der entsprechenden Vorkehrungen nicht überlastet werden, gibt es im BFSG Ausnahmeregelungen: Für alle mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Umsatz (in Richtung von Verbrauchern, Mitgliedsbeiträge zählen nicht dazu).

Diese Ausnahmen führen sicherlich dazu, dass die meisten Verbände aus dem „Müssen“ herausfallen. Aber es ist absehbar, dass sich Barrierefreiheit ähnlich wie das Thema Nachhaltigkeit entwickeln wird. Auch wenn man als Verband nicht direkt unter die Regelungen fällt, so gehört es einfach dazu, sich damit auseinanderzusetzen.

Die Hürden sind auch gar nicht so hoch. 😊

Wer für seinen Webauftritt ein CMS wie WordPress nutzt, dem ist das Thema meistens schon gut vertraut und er hat es womöglich auch bereits weit umgesetzt. Schließlich wird man seit langem auch von Google für Barrierefreiheit belohnt – durch bessere Auffindbarkeit und bevorzugte Listung in den Suchergebnissen.

Barrierefreiheit erfordert eine klare Struktur und Auszeichnung von Inhalten, eine einfache Bedienung der Website und alternative Texte für Bilder sowie Untertitel für Videos. Dies ermöglicht es dann betroffenen Personen, unterstützende Technologien einzusetzen, um die Website zu nutzen.

Es geht also um einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten – ein wichtiges Thema, das allen Verbänden gut zu Gesicht steht.

Im Special „Verbandstuning“, das Ende 2024 zusammen mit dem Verbändereport 4/2024 erschienen ist, haben wir das Thema aus der Praxis beleuchtet. Es gibt Beispiele, wie man die Barrierefreiheit messen kann, bis hin zum ultimativen Tipp vom BVMEd, dem Bundesverband Medizintechnologie, der das Thema mit seinem Dienstleister Glamus umgesetzt hat: Hören Sie sich ihre eigene Website doch einfach mal an! 🙂

Das frei zugängliche PDF „Verbands-Tuning“ finden Sie unter: https://www.verbaende.com/der-verbaendereport-fachmagazin-in-der-verbandswelt/verbands-tuning/

Ab Seite 32 geht es los!

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