Das Jahr 2025 hat begonnen und spannende Änderungen im Arbeitsrecht mitgebracht. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel erklärt die neuesten Entwicklungen: Arbeitsverträge müssen nicht mehr zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2025 erlaubt das Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) den Nachweis der Vertragsbedingungen in Textform. Das bedeutet: Eine E-Mail mit einem angehängten PDF reicht in vielen Fällen aus. Ab dem 1. Januar 2025 können Arbeitszeugnisse elektronisch ausgestellt werden – vorausgesetzt, der Mitarbeiter stimmt zu.
Dank der Textform können Anträge auf Elternzeit oder Pflegezeit bequem per E-Mail gestellt werden. Auch Arbeitgeber dürfen künftig auf diese Weise reagieren. Auch der AI Act der EU bringt Veränderungen mit sich. Schon ab dem 1. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult sind. Gleichzeitig werden bestimmte KI-Praktiken, wie das Auslesen von Emotionen oder die Kategorisierung nach biometrischen Daten, verboten. Spätestens ab August 2025 werden Verstöße teuer: Es drohen hohe Bußgelder.
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https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/aenderungen-im-arbeitsrecht-in-2025-164578/