Bitkom kritisiert Verbote und Vorgaben bei Nutzung Künstlicher Intelligenz durch den AI Act

Diese Regeln gelten für Unternehmen durch die neue europäische KI-Verordnung

Ab 2. Februar sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten. Der AI Act sollte für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen – aktuell droht das genaue Gegenteil. Wenn ab Sonntag weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung in Kraft treten ist unklar, für welche Anwendungen das gesetzliche Verbot tatsächlich gilt. Die Politik hat beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, hat selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Dabei ist es keineswegs so, dass die Definition verbotener Praktiken nur eindeutig problematische Anwendungen erfasst. Erst zwei Tage vor Geltungsbeginn will die EU-Kommission dringend notwendige Leitlinien zur KI-Definition und zu verbotenen Praktiken veröffentlichen. Unternehmen, deren Systeme zu den zahlreichen schwer einzuordnenden Grenzfällen gehören, erfahren zu spät, ob ihre betroffenen Systeme weiterhin auf dem Markt bleiben dürfen oder übers Wochenende vom Markt genommen werden müssen. uch bei den sogenannten KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, gibt es noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Wann dieser Pflicht genüge getan ist, ist auch deshalb noch unklar.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/kuenstliche-intelligenz-was-ab-sonntag-fuer-unternehmen-gilt-164824/

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