Verbraucherzentrale Brandenburg gibt Verbrauchern einen Überblick über Änderungen im neuen Jahr

Diese neuen Regeln rund um die Themen Strom und Energie treten in Kraft

Zum 1. Januar und im weiteren Verlauf des Jahres 2025 treten rund um das Thema Strom zahlreiche neue Regeln in Kraft. Von einigen können Verbraucher:innen im Land Brandenburg profitieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt einen Überblick. Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif haben keinen festen Strompreis mehr, sondern der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als zu Zeiten mit Spitzennachfrage.

Dynamische Netzentgelte sind flexible Gebühren für die Nutzung der Stromnetze. Sie richten sich nach der Belastung des Stromnetzes und nicht nach dem Strompreis am Markt. Wer beispielsweise sein E-Auto zu Hause lädt oder mit einer Wärmepumpe heizt, kann ab April 2025 auch von dynamischen Netzentgelten profitieren. Für das Netzentgelt soll es dann drei Tarifstufen für jeweils jährlich festgelegte Zeiträume geben. Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu zehn Kilowatt Leistung mit teilweiser Einspeisung sinkt die Einspeisevergütung um etwa ein Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde statt bisher 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/neue-regeln-im-energiebereich-164327/

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