Zum Jahreswechsel treten Gesetze oder Änderungen in Kraft, die sich auf die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken: Mit dem European Accessibility Act (EAA) der EU soll ab dem 1. Januar 2025 die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter ausgebaut und eine inklusive Gesellschaft gefördert werden. Unternehmen sollten sich deshalb Gedanken über Barrierefreiheit im Netz machen. Im Juni 2025 treten hierzulande die nationalen Regeln zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft, die im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt sind.
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist es nun möglich, diese Bedingungen in Textform elektronisch zu übermitteln. Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen eine Ausgleichsabgabe. Neu ist eine vierte Stufe von 720 Euro für die Firmen, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Zeitgleich wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Im kommenden Jahr gelten zum Teil neue, höhere Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Dienstreisen ins Ausland.
Weitere Information:
https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/das-aendert-sich-2025-164308/