Zum Jahreswechsel treten Gesetze oder Änderungen in Kraft, die sich auf die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können ab dem 1. Januar 2024 elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mitgeteilt werden. Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen eine Ausgleichsabgabe.
Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz, soll dafür sorgen, dass qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten künftig leichter in Deutschland arbeiten können. Das Gesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen, für 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro.
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