Eintragung muss bis zum 28. Februar 2022 erfolgen

Das neue Lobbyregister ist online!

Das Lobbyregisterteam der Bundestagsverwaltung informiert, dass am 30.12.2021 die öffentliche Webanwendung des Lobbyregisters auf der Website https://www.bundestag.de/lobbyregister bereitgestellt wurde.

Das Lobbyregister soll zu mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik beitragen. Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die ab dem 1. Januar 2022 Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder solche Kontaktaufnahmen in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, soll erstmals eine weitgehende strukturelle Transparenz von Interessenvertretung auf Bundesebene gewährleistet werden. Die Registrierung im Lobbyregister vor einer solchen Kontaktaufnahme ist grundsätzlich verpflichtend, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Erstregistrierung gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2022.

Grundlage hierfür ist das Lobbyregistergesetz, das 2021 beschlossen wurde. Allerdings sind im Koalitionsvertrag auch bereits erste Überarbeitungen beschlossen worden. So soll ein „legislativer Fußabdruck“ bzw. eine „Fußspur“ ergänzt werden, um damit Einflüsse auf die Gesetzgebung transparenter zu machen.

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen eine Vielzahl von Informationen öffentlich machen, vor allem zu ihrer Person oder Organisation, über ihre Tätigkeit und Interessengebiete, Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie zu dem personellen und finanziellen Aufwand, mit dem Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung vertreten werden.

Auf der Website des Lobbyregisters finden sich zahlreiche Informationen rund um das Lobbyregistergesetz. Insbesondere kann hier ab sofort ein umfangreiches Handbuch heruntergeladen werden, das ausführliche Erläuterungen zum Eintragungsprozess und zu vielen damit verbundenen praktischen und rechtlichen Fragen enthält. Die Version 1.0 enthält 189 Seiten, so dass davon auszugehen ist, dass sich hier viele Antworten auf etwaige Fragen finden lassen.

Falls Sie sich in das Lobbyregister eintragen, beachten Sie bitte, dass der Registrierungsprozess selbst dann einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wenn alle einzutragenden Daten vorliegen. Denn zum Abschluss des Eintragungsvorgangs muss ein Freigabecode eingegeben werden, der auf dem Postweg übersandt wird, um missbräuchliche Eintragungen möglichst auszuschließen.


Weitere Information:
https://www.bundestag.de/lobbyregister

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