Ständige Erreichbarkeit kann zu chronischen Stressbelastungen führen. Auswirkungen auf körperliche und mentale Gesundheit der Beschäftigten. Gesunde Erreichbarkeitskultur schaffen: Arbeitgeber sollten das Thema aktiv angehen und klare Vereinbarungen treffen. Einhaltung von Arbeits- und Erholungszeiten im Arbeitsrecht eindeutig geregelt. Eine aktuelle Umfrage des Verbands Bitkom hat ergeben, dass die Hälfte der Arbeitnehmer während ihres Weihnachts- bzw. Neujahrsurlaubs für Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden erreichbar ist. Die Unterbrechung von Erholungsphasen kann zu einer reduzierten Regenerationsfähigkeit führen. Auch aus arbeitspsychologischer Sicht kann die Erwartung dauernder Erreichbarkeit negative Folgen haben.
Aus arbeitsmedizinischer und -psychologischer Sicht bedarf es daher eindeutiger betrieblicher Regelungen zum Thema der so genannten „erweiterten Erreichbarkeit“. Klare Absprachen über Erreichbarkeitszeiten fördern die Transparenz und reduzieren Unsicherheiten bei Arbeitnehmern und Vorgesetzten. Die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit sollte dabei nur auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das Thema Erreichbarkeit klar geregelt. Das Arbeitszeitgesetz schützt die Einhaltung von Ruhezeiten und die Trennung von Arbeitszeit und Freizeit.
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