Immer mehr Unternehmen setzen auf moderne Raumkonzepte, um Flexibilität und Effizienz zu steigern. Doch wie sieht es mit den Rechten des Betriebsrats aus? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat kürzlich klargestellt, dass die Einführung von Desk-Sharing und einer Clean Desk Policy nur in Teilbereichen mitbestimmungspflichtig ist. Was genau das für den einzelnen Betrieb bedeutet, erläutert der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA.
Nicht jede Maßnahme zur Umgestaltung von Büroflächen ist mitbestimmungspflichtig. Doch in sensiblen Bereichen wie der Regelung persönlicher Gegenstände oder der Nutzung von gemeinsamen Flächen für Arbeit und Pausen, kann der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht haben. Wenn diese Punkte berührt sind, muss eine Einigungsstelle eingesetzt werden, um eine Lösung zu finden.
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