VDB zum neuen Kooperationsvertrag von KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken

Neue Förderung für Gründer und Nachfolger: Zugang zu Finanzierungsmitteln wird erleichtert

Ab dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung.  In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung.

Das Angebot erleichtert Gründern sowie Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100%ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/neues-foerderangebot-fuer-gruendungen-und-nachfolgen-wichtiger-impuls-fuer-mittelstand-163365/

Artikel TEILEN: