Die seit fast zwei Jahren gängige Regel zur elektronischen Krankschreibung sorgt unverändert für Ärger gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben. Seitdem Krankschreibungen nicht mehr in Papierform beim Arbeitgeber vorgelegt werden müssen, sondern von den Betrieben bei den Krankenkassen abgerufen werden müssen, sind Aufwand und Kosten für die Firmen gestiegen. Jetzt hat Bayern im Bundesrat eine Änderung beantragt. Handwerk BW fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, diesen Antrag zu unterstützen.
Der bayrische Antrag sieht vor, das geltende Verfahren im Sozialgesetzbuch anzupassen. Die Lösung ist ein „Push“-Verfahren, bei dem die Krankschreibung automatisch von der Krankenkasse an den Betrieb übermittelt wird, ohne dass der Betrieb aktiv werden muss. Der elektronische Datenaustausch in Österreich liefert ein gutes Vorbild. Der Antrag der Bayern wurde im Bundesrat zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse verwiesen. Nun geht es darum, in diesen Ausschüssen, um Zustimmung zu werben.
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