Verbraucherzentrale Bundesverband zur Entscheidung des Bundeskartellamts

Facebook, Instagram und WhatsApp: Meta darf Nutzerdaten nur nach Abfrage zusammenführen

Ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit ist beendet: Meta hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt zu Nachbesserungen und strengeren Regeln für das Zusammenführen von Daten verpflichtet. Im Jahr 2019 hatte das Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern (jetzt Meta) die Zusammenführung von persönlichen Informationen der Nutzer:innen aus verschiedenen Quellen wie Facebook, WhatsApp und Instagram untersagt. Das wollte Meta zunächst nicht akzeptieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war an dem Gerichtsverfahren zwischen Bundeskartellamt und Meta beteiligt. Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik des vzbv, kommentiert:

„Facebook, Instagram und WhatsApp sind millionenfach genutzte Plattformen unter dem Dach des Meta-Konzerns. Meta darf die Nutzerdaten seiner verschiedenen Angebote nicht ungefragt zusammenführen und für Werbezwecke monetarisieren. Verbraucher müssen selbst über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können. Deshalb ist das erfolgreiche Ende des Bundeskartellamt-Verfahrens auch ein Erfolg für den Verbraucherschutz. Konzerne wie Meta dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen zum ungebremsten Datensammeln. Wie das Unternehmen die nun versprochenen Verbesserungen umsetzt, wird auch der vzbv im Blick behalten.“


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/meta-darf-nutzerdaten-von-facebook-instagram-und-co-nur-nach-abfrage-zusammenfuehren-163049/

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