Der Deutsche Journalisten-Verband sieht die Zeit gekommen für die Entwicklung einer „Green“-KI, einer sauberen Künstlichen Intelligenz, die der Medienbranche, aber auch Behörden und anderen Unternehmen Rechtssicherheit bietet. Anlass ist die interdisziplinäre Studie „Urheberrecht & Training generativer KI – technologische und rechtliche Grundlagen“. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Training generativer KI-Modelle nicht mit dem geltenden Urheberrecht vereinbar ist. Erstmals bringen ein Rechtswissenschaftler und ein Professor für Künstliche Intelligenz gemeinsam Licht ins Dunkel der sogenannten Blackbox und weisen nach, dass die auf dem Markt befindlichen gängigen Anwendungen generativer KI nicht mit dem geltenden Recht vereinbar sind.
DJV- Bundesvorsitzender Mika Beuster und fragt: „Wie sollen freie Journalistinnen und Journalisten, Medienunternehmen, aber auch Behörden in Zukunft mit KI-Anwendungen arbeiten, wenn sie befürchten müssen, gegen geltendes Recht zu verstoßen und unter Umständen sogar verklagt zu werden? Wir brauchen saubere Anwendungen auf dem Markt und fordern daher den Gesetzgeber auf, eine Struktur zu schaffen, die einen fairen Ausgleich aller Interessen und Rechtssicherheit bietet.“
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