Der Bundestag will das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschließen, das unter anderem ermöglicht, den Arbeitsvertrag und spätere Anpassungen wie zum Beispiel Änderungen beim Gehalt oder dem Urlaubsanspruch nicht mehr auf Papier an Beschäftigte ausgehändigt werden müssen, sondern digital übermittelt werden können. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Das Bürokratieentlastungsgesetz macht Unternehmen und Beschäftigten das Leben leichter. Allerdings bleiben einige nicht nachvollziehbare Ausnahmen. So gilt für Praktikantenverträge weiterhin die strenge Schriftform, obwohl gerade Praktikanten keine Berührungsängste mit digitalen Werkzeugen haben dürften. Auch für jene Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, bleibt die elektronische Form ausgeschlossen und wird die händische Unterschrift auf Papier verlangt. Das ist insofern unverständlich, weil elektronische Signaturlösungen nicht weniger, sondern sogar mehr Sicherheit als Kugelschreiber und Papier bieten können. Das Bürokratieentlastungsgesetz belegt damit leider wieder einmal, dass wir uns in Deutschland schwer damit tun, alte analoge Zöpfe abzuschneiden und einfache, einheitliche Regelungen zu schaffen, die der digitalen Arbeits- und Lebensrealität der Menschen und Unternehmen gerecht werden.“
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