Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. möchte das mobile Arbeiten für Beschäftigte im EU-Ausland rechtssicherer machen. Herausforderung ist, dass im Sozialversicherungsrecht das Beschäftigungsortsprinzip gilt. Das bedeutet, dass das anzuwendende Sozialversicherungsrecht sich grundsätzlich nach dem Staat richtet, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Da das die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erheblich verkompliziert, gibt es davon Ausnahmen, zum Beispiel die Entsendung. Eine entsprechende EU-Verordnung erlaubt, dass das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes des Beschäftigten bestehen bleibt und der Arbeitnehmer nicht im ausländischen Staat sozialversicherungspflichtig wird.
Allerdings gehen mit der derzeitigen Praxis rechtliche Unsicherheiten einher, die behoben werden müssen. Daher fordert die vbw die Einführung einer europaweit einheitlichen und bindenden Regelung, zumindest eine Klarstellung in der entsprechenden Durchführungsverordnung, dass auch mobile Arbeit auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers auf europäischer Ebene eine Entsendung darstellt und damit das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes weiterhin zur Anwendung kommt.
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