Verbraucherzentrale Brandenburg: Wer jetzt noch etwas tun muss, damit der Fernseher nicht schwarz bleibt.

Neuregelung für Kabelgebühren: Fakten von Mieter-, Verbraucher- und Eigentümervereinen

Millionen Menschen schauen über Kabelanschlüsse fern. Ab 1. Juli 2024 dürfen Vermieter und Hausverwaltungen die Gebühren dafür endgültig nicht mehr automatisch als Betriebskosten abrechnen. Wer jetzt noch etwas tun muss, damit der Fernseher nicht schwarz bleibt, wie der Empfang gelingt und welche Kosten zu erwarten sind, beantworten Mieter-, Verbraucher- und Eigentümervereine gemeinsam.

Zum einen ist es möglich, TV nach wie vor über Kabel zu empfangen. Hierzu können Verbraucher einen eigenen Vertrag mit Kabelanbietern abschließen. Fernsehen kann man aber auch über Satellit, Antenne und das Internet. Live-Streams und Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender sind per Browser oder App unter Bezahlung des Rundfunkbeitrags für jeden mit Internetzugang nutzbar.

Für den Vermieter stellt die Änderung eine Erleichterung dar, denn Betriebskosten sind durchlaufende Posten, bei denen der Vermieter nicht nur den Aufwand hat, einen günstigen Anbieter zu finden, sondern auch das Ausfallrisiko trägt. Wer den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Betriebskostenabrechnung bezahlt, aber gar nicht genutzt, muss künftig insgesamt weniger bezahlen. Wer hingegen weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchte, für den könnte der Abschluss eines eigenen Vertrages mit dem Kabelnetzbetreiber einige Euro pro Monat teurer werden.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/keine-angst-vor-dem-schwarzen-bildschirm-neuregelung-fuer-kabelgebuehren-ab-juli-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-von-mieter-verbraucher-und-eigentuemervereinen-161274/

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