Am 2. Juli 2023 ist auf Basis eines europäischen Gesetzesrahmens das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Auch als „Whistleblower-Schutzgesetz“ bezeichnet, schützt es diejenigen vor Repressalien, die Missstände in Organisationen oder Unternehmen melden und verpflichtet die deutschen Unternehmen, dafür eine Infrastruktur zu schaffen. Der BDKV entlastet vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen von diesem bürokratischen Aufwand und damit entstehenden Kosten und richtet als erster Verband für seine Mitgliedsunternehmen eine Meldestelle ein.
Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe, geeignete Meldestellen einzurichten. Daraus resultieren arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und hinweisgeberrechtliche Fragen, die erheblichen Aufwand für viele Unternehmen der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft mit sich bringen können. Kostenfrei und mit wenig eigenem Aufwand werden die teilnehmenden Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gerecht und bieten allen Beteiligten einen Anlaufpunkt.
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