Eine gute Nachricht für die Kunststoffrecyclingunternehmen: Die Unternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in einem Mitgliederrundschreiben mit.
Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch folgende Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche:
– Herstellung von Zellulose und ihren chemischen Derivaten,
– Herstellung von Kunstpulvern, -granulaten oder -flocken durch Compoundieren oder Umwandeln von Kunststoffharzen sowie aus wiedergewonnen Kunststoffabfällen,
– Herstellung von recyceltem Kunststoff in Flakes oder Kunststoffgranulaten auf Basis von vorbehandelten Kunststoffabfällen durch stoffliche Verwertungsverfahren.
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