Die Anzahl der Geschäftsreisen hatte bereits in 2022 beinahe wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht. Nachdem es im letzten Jahr keinerlei Änderungen bei den Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen gab, hat das Bundesfinanzministerium die Sätze für 2023 angepasst.
Für mehr als 50 Fälle gelten seit dem 1.1.2023 neue Beitrage. Für Inlandsreisen sind dagegen dieselben Werte wie schon 2021 und 2022 gültig.
Weitere Infos:
https://www.bundesfinanzministerium.de