AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die businessFORUM Ges. für Verbands- und Industriemarketing GmbH verweist auf die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf gewerbliche und private Verträge, wie sie einer Werbeschaltung, der Veröffentlichung von Stellengesuchen oder -angeboten, sowie werblichen und/oder informativen Einblendungen (Punkte 1-18) oder Veröffentlichungen, dem Erwerb von Fachartikeln, Büchern oder anderweitigen Shop-Artikeln (Punkte 21-28) zugrunde liegen und beziehen sich ebenso auf die Veröffentlichung und den Umgang mit veröffentlichten Pressemitteilungen (Punkt 19) sowie dem Adressverzeichnis von Verbänden (Punkt 20) im Angebot der businessFORUM GmbH.

1. Werbeauftrag
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel im Deutschen Verbände Forum und angeschlossener Internet-Präsenzen zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
– aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch eMail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande.
Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, ContentAd …) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch eMail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Chiffrewerbung
(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht.
(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 10 mb pro eMail weitergeleitet.

9. Ablehnungsbefugnis
(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
– deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
– deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

10. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

11. Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
a. durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
b. durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
c. durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
d. durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

13. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

14. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.
Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

15. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

17. Informationspflichten des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:
– die Zahl der registrierten Klicks auf das Werbemittel,
– die Ausfallzeit des Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

18. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Siehe auch die allgemeinen Datenschutzhinweise.

19. Inhalte, Pressemitteilungen und Weitergabe von Pressemitteilungen
(1) Die Betreiberin des Deutschen Verbände Forums, die businessFORUM Gesellschaft für Verbands- und Industriemarketing mbH, stellt Informationen und Daten im Rahmen des Deutschen Verbände Forums – unter der Internetadresse www.verbaende.com zur Verfügung.
(2) Im Deutschen Verbände Forum – verbaende.com können Verbände und verbandsähnliche Organisationen Pressemitteilungen veröffentlichen, indem sie sich per Mail an die Redaktion des Deutschen Verbände Forum – verbaende.com wenden.
(3) Für die Verfügbarkeit der Datenbank sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge wird keine Gewähr übernommen. Soweit eine Organisation oder ein Verband mit der Veröffentlichung seiner Adresse oder andere Daten in der Pressemitteilung nicht einverstanden sein sollte, hat er einen Anspruch auf kostenlose Korrektur oder Löschung des Eintrages im Deutschen Verbände Forum – verbaende.com.
(4) Ein Anspruch auf Veröffentlichung der Pressemitteilung oder auch weiterer Adress-Daten besteht nicht. Die Redaktion hat sich Regeln gegeben, nach denen Sie im Zweifelsfall entscheidet. Siehe hierzu: Nutzungsbedingungen.
(5) Für den Inhalt der Pressemeldungen sind ausschließlich die angegebenen Quellen verantwortlich. Pressemeldungen stehen bei Angabe der Quelle für die öffentliche Publikation frei zur Verfügung. Belegexemplare sind willkommen.
(6) Die Betreiberin behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten jederzeit ohne Ankündigung vorzunehmen.
(7) Der Inhalt der Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte – mit Ausnahme der Pressemitteilungen – dienen ausschließlich zur individuellen Information des Nutzers. Eine Speicherung in Datenbanken sowie jegliche Weitergabe an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die businessFORUM GmbH gestattet. Zuwiderhandlungen werden von der Betreiberin nach geltendem deutschen Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt.
(8) Die Betreiberin des Deutschen Verbände Forums, die businessFORUM Gesellschaft für Verbands- und Industriemarketing mbH, bietet Verbänden die Möglichkeit, Pressemitteilungen neben der Veröffentlichung im Deutschen Verbände Forum – verbaende.com auch zu Pressedienstleistern weiterzugeben. Diese kostenpflichtige Verbreitung geschieht nach ausdrücklichem Auftrag durch den Verband oder eine den Verband vertretende Institution und richtet sich nach den unter Vorzugskonditionen dargestellten Regeln.
(9) Mit Verbreitung der Pressemitteilung über den kostenpflichten (Preise unter Vorzugskonditionen) garantiert der Verband oder der den Verband vertretende Institution zur Nutzung und Überlassung der Pressemitteilungen insbesondere zum Zwecke der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung berechtigt zu sein. Für die Inhalte der zu verbreitenden Pressemitteilungen sind ausschließlich der Verband oder der den Verband vertretende Institution verantwortlich, was der Verband oder der den Verband vertretende Institution verbindlich durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

20. Nutzungsbedingungen für die Adressensuche
Für die Verfügbarkeit der Datenbank sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge wird keine Gewähr übernommen. Soweit eine Organisation oder ein Verband mit der Veröffentlichung seiner Adresse nicht einverstanden sein sollte, hat er einen Anspruch auf kostenlose Korrektur oder Löschung des Eintrages. Die Nutzung der Adressensuche richtet sich nach den Nutzungsbedingungen für die Adressensuche.

21. Geltung beim Shop-Kauf
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. „Verbraucher“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

22. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der businessFORUM GmbH, Dürenstr. 8, 53173 Bonn, zustande.
(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Der Käufer kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb einer angemessenen Zeit.
(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://verbaende.com/kontakt/agb.php einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

23. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen ggf. etwaige Versandkosten, sofern ausgezeichnet.
(2) Der Käufer hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse oder Rechnung.

24. Lieferung
(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel zeitnah versandfertig.
(2) Hat der Käufer die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versenden wir die Ware nicht vor Zahlungseingang.

25. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

26. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Verbraucher (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an: businessFORUM GmbH, Dürenstraße 8, 53173 Bonn.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Verbraucher Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Verbraucher haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Verbraucher mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

27. Vertragliche Regelung bezüglich der Rücksendekosten bei Widerruf
Sollten Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, so gilt im Einklang mit § 357 Abs. 2 BGB, folgende Vereinbarung, nach der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen haben, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Verbraucher kostenfrei.

28. Vertragsprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

29. Kundendienst
Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht werktags von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter Telefon: (0228) 93 54 93-70, Telefax: (0228) 93 54 93-25 oder per Mail shop@verbaende.com, zur Verfügung.

29. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich im Sinne der Nr. 3, Abs. 1 geschlossen wurde.

Stand: 15.06.2021

Für Abonnenten des Verbändereport gilt grundsätzlich:
1. Ein Abonnement läuft über eine Bezugsperiode von 10 Ausgaben (etwa ein Jahr) zum jeweils aktuellen Bezugspreis, der während der Abonnement-Bestellung angegeben wird.

2. Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils weitere 10 Ausgaben, wenn es nicht zum Ende der Bezugsperiode gekündigt wird.

3. Die Kündigung des Abonnements ist jederzeit zum Ende der Bezugsperiode möglich.

4. Widerrufsgarantie: Eine Abonnement-Bestellung kann innerhalb von zehn Tagen schrifltich beim Verbändereport-Verlag (siehe Impressum) widerrufen werden.

5. Gerichtsstand ist Bonn.

Für Anzeigen und Werbeschaltungen im Sinne der Mediadaten des Verbändereport gilt:
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung treibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und/oder einem elektronischen Medium zum Zweck der Verbreitung.

2. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung seitens des Verlages rechtsverbindlich zustande.

3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Die Rechnung wird sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden auf Anfrage gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16.    Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 30% sinkt. Etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Im Falle höherer Gewalt entfällt für den Auftraggeber jeder Anspruch auf Erfüllung und Schadenersatz.

18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

20. Bei Stornierung eines Auftrages nach dem im Anzeigenauftrag festgesetzten Anzeigenschlusstermin bzw. nicht rechtzeitigem Eintreffen von Druckunterlagen, wird der volle Preis für die vereinbarte Anzeige berechnet. Bei Rücktritt des Auftraggebers von einer Mehrfachbuchung werden 50 Prozent der Gesamtauftragshöhe der nicht abgenommenen Anzeigen als Schadensersatz fällig, ohne dass der Verlag den Einzelnachweis zu führen hat. Gewährte Rabatte sind unwirksam und werden wieder vom Auftraggeber zurück gefordert. Alle Anzeigenaufträge sind maximal auf 12 Monate beschränkt.

Stand: 15.06.2021

§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Leistungsnehmer“) an Seminaren, Kongressen und Akademien (im Folgenden „Veranstaltung“) und der businessFORUM Gesellschaft für Verbands- und Industriemarketing mbH mit Sitz in Bonn (im Folgenden „Leistungsgeber“). Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Anmeldung
Der Leistungsnehmer erhält das „Leistungsangebot“ (Veranstaltungsübersicht, Prospektmaterial, Internet- oder Newsletterankündigung) über die von ihm gewünschte Veranstaltung. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen und wird durch die schriftliche Bestätigung des Leistungsgebers rechtsverbindlich.

§ 3 Leistung und Teilnahmegebühren
Die im Leistungsangebot aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, Tagungsunterlagen, ggf. Mittagessen und Pausengetränke. Der Umfang der Leistung ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungshotel, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Leistungsgeber vor.
Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

Sonderfall Fam-Trips: Die BusinessForum GmbH bewirbt sogenannte Fam-Trips im Auftrag anderer Veranstalter. Hierfür gelten die jeweiligen AGB des jeweiligen Veranstalters.

§ 4 Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien
Tagungsunterlagen sowie elektronische Datenträger, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Datenträgern gleich welcher Art, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Verlag. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Tagungsunterlagen oder Datenträger ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt wird. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

§ 6 Rücktritt/Widerruf/Stornierung
Ist dem Leistungsgeber die Durchführung der Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Leistungsgeber können nicht geltend gemacht werden.
Bei Stornierung – nur schriftlich möglich – durch den Leistungsnehmer wird diesem eine Verwaltungspauschale in Rechnung gestellt. Die Höhe der Verwaltungspauschale ist in dem jeweiligen Leistungsangebot aufgeführt. Erfolgt der Rücktritt kurz vor dem Veranstaltungstermin oder erscheint der Leistungsnehmer nicht (die gültigen Fristen sind in den Teilnahmebedingungen des Leistungsangebots aufgeführt), werden 100 % der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 361 a BGB zu widerrufen. Wenn der Vertragsabschluss weniger als 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung erfolgt, hat der Leistungsnehmer die Möglichkeit, bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung ausdrücklich auf die Geltendmachung des Widerrufsrechtes zu verzichten.

§ 7 Höhere Gewalt, Sars-CoV-2-Pandemie
Für den Fall, dass ein Ereignis höherer Gewalt die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht, gelten die folgenden Bestimmungen. Entsprechendes gilt auch, wenn im Rahmen der Sars-CoV-2-Pandemie oder anderer infektionsschutzrechtlich relevanter Ereignisse die Durchführung unmöglich gemacht wird.
Der Unmöglichkeit stehen Umstände gleich, die die Durchführung i.S.d. § 275 Absatz 2 BGB unzumutbar machen.
Unter diese Bestimmungen fallen auch folgende Ereignisse:
• Behördlich, polizeilich oder staatlich angeordnete Beschränkungen der Veranstaltung oder der Anreise, die die zulässige Anzahl der anwesenden Teilnehmer derart verringert, dass der Charakter der Veranstaltung abhanden kommt.
• Empfehlungen von behördlicher, polizeilicher oder staatlicher Seite, Veranstaltungen der Art oder Größe der vertragsgegenständlichen Veranstaltungen nicht durchzu-führen oder in wesentlichen Umfang zu beschränken.
Der Leistungsgeber kann die Veranstaltung nach Maßgabe dieser Bestimmung auch zu einem Zeitpunkt absagen, zu dem noch kein Verbot oder Beschränkung konkret wirksam ist, soweit der Eintritt eines oben beschriebenen Ereignisses aber überwiegend wahrscheinlich ist oder weiteres Zuwarten unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten an der Veranstaltung zur Minimierung entstehender finanzieller Schäden unzumutbar ist.
In diesen Fällen erstattet der Leistungsgeber bereits erhaltene Zahlungen an den Leistungsnehmer zurück. Schadenersatz-ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Leistungsgeber ist als milderes Mittel einer Absage berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise digital durchzuführen. Im Falle einer digitalen Durchführung hat der Teilnehmer kein Recht, aus diesem Grund den Vertrag zu kündigen bzw. zu stornieren. Der Leistungsgeber ist verpflichtet, erhaltene Zahlungen zu erstatten, soweit er nicht nachweisen kann, dass die digitale Version der Veranstaltung fachlich und inhaltlich vergleichbar ist mit der vertragsgegenständlichen Veranstaltung.
Der Leistungsgeber ist als milderes Mittel einer Absage berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, erstattet der Leistungsgeber erhaltene Zahlungen zurück, wenn der Leistungsnehmer der Verlegung nicht zustimmt. Soweit der Leistungsnehmer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, gelten die Bestimmungen dieses Vertrages für den neuen Termin, wenn der Leistungsnehmer nicht binnen 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung über den neuen Termin und dem Hinweis auf diese Rechtsfolge nicht widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs erstattet der Leistungsgeber erhaltene Zahlungen zurück.

§ 8 Haftung
Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Für Schäden, die der Leistungsnehmer in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet der Leistungsgeber als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

§ 9 Datenerfassung und Datenschutz
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden. Die ausführlichen Datenschutzhinweise befinden sich hier: https://www.businessforum.de/Datenschutzhinweise

§ 10 Gerichtsstand
Soweit der Leistungsnehmer Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Bonn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 15.06.2021

§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Aussteller/Sponsor (im Folgenden „Leistungsnehmer“) bei/von Seminarveranstaltungen, Lehrgängen, Kongressen, Fachausstellungen, Infotagen, Messen (im Folgenden „Veranstaltung“) und der businessFORUM Gesellschaft für Verbands- und Industriemarketing mbH mit Sitz in Bonn (im Folgenden „Leistungsgeber“). Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden. Abweichende AGB des Leistungsnehmers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Angebot, Anmeldung/Buchung, Bestätigun
(1) Der Leistungsnehmer erhält ein „Leistungsangebot“ (Sponsoren-, Ausstellerinformation) zu einer Veranstaltung. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Anmeldung/Buchung zu einer Veranstaltung kann unter Bezugnahme auf das Leistungsangebot per Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Es wird durch die schriftliche Bestätigung des Leistungsgebers rechtsverbindlich. Der Leistungsgeber behält sich vor, Leistungsnehmer ohne Angabe von Gründen von der
Teilnahme auszuschließen.
(2) Bei Anmeldung/Buchung eines Gemeinschaftsstandes muss der Leistungsnehmer einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Eine namentliche Nennung aller Unter-Leistungsnehmer ist erforderlich.

§ 3 Leistung und Teilnahmegebühren
(1) Der Leistungsumfang und die Teilnahmegebühr ergeben sich aus dem Buchungsformular des Leistungsangebots oder einem individuell erstellten Angebot zur jeweiligen Veranstaltung. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Änderungen, wie z.B. den Wechsel in eine andere Veranstaltungsstätte, Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, behält sich der Leistungsgeber vor.
(3) Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

§ 4 Veranstaltungsbegleitende Logos, Unterlagen sowie weitere Materialien Veranstaltungsbegleitende Logos, Unterlagen sowie elektronische Datenträger, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt
werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Logos, Unterlagen oder Datenträgern gleich welcher Art, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Verlag. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, Logos, Unterlagen oder Datenträger ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Soweit im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird unmittelbar nach Anmeldung/Buchung zusammen mit der Auftragsbestätigung erstellt. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt wird. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

§ 6 Rücktritt
(1) Ist dem Leistungsgeber die Durchführung der Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung von Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Leistungsnehmer umgehend informiert. Entrichtete
Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Leistungsgeber können nicht geltend gemacht werden.
(2) Dem Leistungsnehmer ist ein Rücktritt oder eine Kündigung nicht möglich. Dies gilt auch bei Nicht-Erscheinen.
Ausgenommen ist ein Rücktritt aus Gründen, die der Leistungsgeber zu vertreten hat.
(3) Sofern die Zahlung der gebuchten Leistung durch den Leistungsnehmer nicht spätestens bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vollständig erfolgt ist, ist der Leistungsgeber berechtigt, vom betreffenden Vertrag zurückzutreten und ggf. einen Stand- und/oder Werbeplatz anderweitig zu vergeben. In diesem Fall behält sich der Leistungsgeber das Recht vor, dem Leistungsnehmer bereits bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen gesondert zu berechnen.

§ 7 Höhere Gewalt, Sars-CoV-2-Pandemie
(1) Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Ausfall, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, werden wir von unserer Leistungspflicht – bei teilbaren Leistungen, soweit für Sie zumutbar, auch teilweise hinsichtlich des betroffenen Teils – frei (§ 275 Absatz 1 BGB). Soweit wir nicht zu leisten brauchen, entfällt auch unser Anspruch auf Ihre Gegenleistung (§ 326 BGB).
Höhere Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht, macht auch die Durchführung des Vertrages zwischen Ihnen und uns unmöglich. Insoweit ist der Bestand des Vertrages zwischen Ihnen und uns also abhängig von der Möglichkeit der Durchführung der Veranstaltung.
Weitere Rechtsfolgen:
a. Wir können aber den Teil der vereinbarten Teilnahmegebühren verlangen bzw. einbehalten, der den von uns bereits vertragsgemäß und in berechtigter Erwartung der Durchführung der Veranstaltung erbrachten Leistungen entspricht, soweit wir diese nicht anderweitig verwerten können und die wir berechtigterweise für erforderlich halten durften; für den Fall, dass die Veranstaltung noch nicht begonnen hat maximal jedoch 30 % der vereinbarten Teilnahmegebühren. Sie und wir haben jeweils das Recht nachzuweisen, dass der Betrag angemessen höher oder niedriger anzusetzen ist. Es wird – für Sie und uns jeweils widerleglich – vermutet, dass der Aufwendungsersatz 5 % der vereinbarten Teilnahmegebühren beträgt.
b. Wir können bereits tatsächlich erbrachte Werbeleistungen und andere Leistungen für die Veranstaltung entsprechend dem vorstehenden Absatz anteilig abrechnen.
c. Im Übrigen sind erfolgte Leistungen nach §§ 346 BGB rückabzuwickeln.
d. Wir sind berechtigt, die Rückabwicklung um den Zeitraum auszusetzen, der für die Gesamtberechnung inkl. der Zusammenstellung und Klärung sämtlicher Kostenpositionen notwendig ist. Soweit weniger als 50% dieser Kostenpositionen noch zu klären sind, nehmen wir die Rückabwicklung bzgl. des anderen Teils vor. Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über unsere Bemühungen bzgl. der Zusammenstellung und Klärung, die wir auch über eine Bestätigung bzw. einen Bericht eines Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers leisten können.
e. Soweit im Nachhinein Rückerstattungen der von uns bereits an unsere Leistungsträger (z.B. Vermieter der Location, Messebau usw.) geleisteten Zahlungen erfolgen und diese vorbehaltlos und unwiderruflich bei uns eingehen und damit den Schaden verringern, sind diese nachträglichen Zahlungen anteilig mit denen einbehaltenen bzw. geforderten Teilnahmegebühren zu verrechnen. Wir sind berechtigt, von diesen Zahlungen unsere Aufwendungen (bspw. auch Anwaltskosten) abzuziehen.
Zum Nachweis der hier genannten, durch uns getätigten Zahlungen, die zu einer Erstattungspflicht durch Sie führen, reicht eine Bestätigung eines Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers über deren Richtigkeit aus. Eine Vorlage der Belege ist nicht geschuldet.
f. Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen u.ä. uns gegenüber sind ausgeschlossen, soweit wir die Absage bzw. den Abbruch nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
(2) Entsprechendes gilt auch, wenn im Rahmen der Sars-CoV-2-Pandemie oder anderer infektionsschutzrechtlich relevanter Ereignisse die Durchführung unmöglich gemacht wird. Der Unmöglichkeit stehen Umstände gleich, die die Durchführung i.S.d. § 275 Absatz 2 BGB unzumutbar machen. Unter diese Bestimmungen fallen auch folgende Ereignisse:
– Behördlich, polizeilich oder staatlich angeordnete Beschränkungen der Veranstaltung oder der Anreise, die die zulässige Anzahl der anwesenden Teilnehmer derart verringert, dass der Charakter der Veranstaltung abhanden kommt.
– Empfehlungen von behördlicher, polizeilicher oder staatlicher Seite, Veranstaltungen der Art oder Größe der vertragsgegenständlichen Veranstaltungen nicht durchzu-führen oder in wesentlichen Umfang zu beschränken.
(3) Entsprechendes gilt auch, wenn der Leistungsnehmer aufgrund von behördlichen polizeilichen oder staatlichen Reisebeschränkungen oder -verboten nicht an den Veranstaltungsort anreisen oder sich dort aufhalten darf.
(4) Der Leistungsgeber kann die Veranstaltung nach Maßgabe dieser Bestimmung auch zu einem Zeitpunkt absagen, zu dem noch kein Verbot oder Beschränkung konkret wirksam ist, soweit der Eintritt eines oben beschriebenes Ereignisses aber überwiegend wahrscheinlich ist oder weiteres Zuwarten unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten an der Veranstaltung zur Minimierung entstehender finanzieller Schäden unzumutbar ist.
(5) Der Leistungsgeber ist als milderes Mittel einer Absage berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise digital durchzuführen. Im Falle einer digitalen Durchführung hat der Teilnehmer kein Recht, aus diesem Grund den Vertrag zu kündigen bzw. zu stornieren. Der Leistungsgeber ist verpflichtet, erhaltene Zahlungen zu erstatten, soweit er nicht nachweisen kann, dass die digitale Version der Veranstaltung fachlich und inhaltlich vergleichbar ist mit der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Es wird widerleglich vermutet, dass in Abwägung des technischen Aufwandes einerseits, aber auch des fehlenden persönliches Austausches bei einer Präsenzversion andererseits eine zumindest 80%-ige
Vergleichbarkeit besteht.
(6) Der Leistungsgeber ist als milderes Mittel einer Absage berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Die Bestimmungen dieses Vertrages für den neuen Termin gelten fort, wenn der Leistungsnehmer nicht binnen 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung über den neuen Termin und dem Hinweis auf diese Rechtsfolge nicht widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs gilt das Vorstehende entsprechend.

§ 8 Standzuteilung
(1) Die Vergabe von Standplätzen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht. Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(2) Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte sind ohne entsprechende Vereinbarung nicht gestattet.
(3) Der Leistungsgeber kann zu bis zum Beginn der Veranstaltung die Lage des Ausstellungsstandes des Leistungsnehmers oder anderer Leistungsnehmer ändern.

§ 9 Standbau und –technik
Standbau und –technik werden zur Verfügung gestellt wie im Leitungsangebot bzw. der Auftragsbestätigung beschrieben.

§ 10 Standbetrieb und Werbung
(1) Der Leistungsgeber kann den Auf- bzw. Abbau und den Betrieb des Standes ggf. durch ergänzende „Aussteller-Unterlagen“ regeln. Hierauf wird ggf. in der Buchungsbestätigung/Auftragsbestätigung gesondert verwiesen. Diese Aussteller-Unterlagen sind für den Leistungsnehmer verbindlich.
(2) Die Hausordnung/Richtlinien der Veranstaltungsstätte sind für den Leistungsnehmer verbindlich.
(3) Werbung aller Art ist dem Leistungsnehmer nur innerhalb des von ihm gemieteten Standes für sein Unternehmen erlaubt, bzw. bei Gemeinschaftsständen entsprechend auch für die angemeldeten Unter-Leistungsnehmer.
(4) Lautsprecherwerbung sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Leistungsgeber. Ton- und Videovorführungen sind dem Leistungsgeber vorab (spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) anzuzeigen. Diese werden nur gestattet, sofern benachbarte Stände nicht gestört werden. Der Leistungsgeber behält sich vor, diese zu untersagen, falls andere Aussteller belästigt werden oder die Inhalte nicht im Sinne des Veranstalters sind.
(5) Kostenlose gastronomische Angebote des Leistungsnehmers erfordern die Zustimmung des Leistungsgebers und müssen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn angefragt werden. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt.
(6) Der Leistungsgeber kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind.
(7) Die Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Leistungsgebers. Der Leistungsgeber behält sich vor, bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 20 Prozent der Teilnahmegebühr einzufordern.
(8) Tiere sind innerhalb der Veranstaltung nicht erlaubt. Eine Ausnahme hiervon bilden Blindenhunde.

§ 11 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Leistungsgeber und seine Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die von akkreditierten Pressevertretern für journalistische Zwecke vorgenommen werden.
(2) Bild- und Tonaufnahmen sind nur für private Zwecke erlaubt, ansonsten bedürfen sie der Genehmigung des Leistungsgebers.

§ 12 Versicherung und Haftung
(1) Die Versicherung der Ausstellungsgüter und anderer Gegenstände gegen alle Risiken des Transports und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, etc. ist Angelegenheit des Leistungsnehmers. Der Leistungsnehmer haftet für alle Schäden, die durch seine Beteiligung gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden der Veranstaltungsstätte und deren Einrichtung entstehen.
(2) Ansprüche des Leistungsnehmers auf Schadensersatz gegenüber dem Leistungsgeber sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Leistungsnehmer aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungsgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Leistungsgeber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Leistungsnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Soweit der Leistungsnehmer Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Bonn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 14 Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz unseres Unternehmens finden Sie hier.

Stand: 15.06.2021