Verbändereport AUSGABE 2 / 2017

Öffentlich-rechtliche Berufsverbände

Grundsätzliche Neuregelung bei der Umsatzsteuer

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Es geschieht nicht oft, dass sich das Steuerrecht für Berufsverbände ändert. Doch seit Anfang des Jahres 2017 gibt es durch den neuen § 2b UStG epochale Änderungen für öffentlich-rechtliche Berufsverbände wie z. B. Berufskammern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften. Epochal deshalb, weil der deutsche Gesetzgeber jetzt endlich in deutsches Recht umsetzt, womit er nicht weniger als 40 (!) Jahre im Verzug ist.

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Autor/in

Winfried Eggers

erlernte das „Steuerhandwerk” als Regierungsrat in der Verwaltung in NRW. Er war danach neun Jahre Finanzrichter beim Finanzgericht Köln. Bis Mitte 1998 war er in der Steuerabteilung des BDI tätig. Seither ist Dr. Eggers niedergelassener Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht für Verbände und Organisationen in Köln.

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