Arbeitsrecht in Verbänden

Hilton Hotel, Bonn | Anmeldestatus:

Übersicht
Die Themen
- Verbandsgeschäftsführer – Organvertreter oder Arbeitnehmer?
- Die rechtliche Bedeutung des „Besonderen Vertreters nach § 30 BGB“
- Gemeinsame Verbandsgeschäftsstelle – geteilte Mitarbeiter
- Arbeiten im Verband, aber die Service-GmbH als Arbeitgeber
- Die Gültigkeit von Arbeitsverträgen: Standardklauseln und Fallstricke
- Kündigung und Kündigungsschutz: Was haben Verbände zu beachten?
- Datenschutz von Arbeitnehmerdaten und Rechte im Datenschutz für den Arbeitgeber
- Aktuelle Rechtsprechung zu freiwilligen Leistungen
- Empfehlungen für die betriebliche Altersversorgung und Anreizsysteme
Darüber sollten Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer im Verband informiert sein!
Teilnehmerkreis
Das Fachseminar richtet sich an Hauptgeschäftsführer, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder sowie Personalverantwortliche von Verbänden und anderen Organisationen.
Teilnehmerstimme
Inhalt
Dieses Fachseminar widmet sich zwei Schwerpunkten:
I. Die arbeitsrechtliche Stellung der Geschäftsführung
Viele Geschäftsführer(innen) eines Verbandes sind sich über ihre eigene arbeitsrechtliche Situation kaum im Klaren. Ob Haupt-, Bundes-, Landes- oder Geschäftsführer(in) eines Fachbereichs - welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber dem Verband, dem Vorstand und gegenüber Ihren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle?
Auf diese Fragen gibt es in diesem Fachseminar klare Antworten:
Ist Ihre Position rechtlich mit der eines GmbH-Geschäftsführers vergleichbar? Sind Sie trotz des klangvollen Titels vielleicht nur gewöhnlicher Arbeitnehmer? Oder leitender Angestellter? Und was folgt daraus zum Beispiel haftungsrechtlich? Wie ist der „besondere Vertreter nach § 30 BGB“ rechtlich zu bewerten? Was ist zu tun, wenn arbeitsrechtliche Probleme auftreten? Gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz? Gelten andere arbeitsrechtliche Schutzgesetze für Sie?
II. Der Verband als Arbeitgeber
Das Arbeitsrecht ist von sich ständig verändernden rechtlichen Grundlagen dominiert. Insbesondere Urteile des Europäischen Gerichtshofes prägen heute weite Teile des deutschen Arbeitsrechts, worüber Verbände als Arbeitgeber informiert sein müssen.
Unter Berücksichtigung verbandstypischer Besonderheiten, die zum Beispiel daraus entstehen, dass sich mehrere Verbände Arbeitnehmer teilen oder die Service GmbH als Arbeitgeber fungiert, informieren Sie die erfahrenen Referenten über alle derzeit bestehenden Fallstricke im Arbeitsrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung – von der Ausschreibung der Stelle bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Erhalten Sie kompakt und praxisnah einen Überblick über die aktuellsten arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen und informieren Sie sich über die Chancen und Risiken der Neuerungen im Arbeitsrecht für Ihren Verband und für Sie persönlich!
Themen des Seminars im Überblick
Die arbeitsrechtliche Stellung des Verbandsgeschäftsführers
Die rechtliche Bedeutung des „Besonderen Vertreters nach § 30 BGB“
- Arbeitnehmer oder leitender Angestellter?
- Organvertreter oder Arbeitnehmer?
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen?
- Rechte und Pflichten des leitenden Angestellten
- Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten oder zu den Zivilgerichten?
- Strategische Verhaltensempfehlungen in schwierigen Verhandlungssituationen
Der Verband als Arbeitgeber
Die Service-GmbH als Arbeitgeber
- Gestaltung des Arbeitsvertrages
- „Arbeitnehmerüberlassung“ an Servicegesellschaften in Verbänden
Gemeinsame Geschäftsstelle mehrerer Verbände: Organisation von Arbeitsplätzen durch mehrere Arbeitgeber
- „Arbeitgebermehrheit“ in einer Verbandsgeschäftsstelle
- Arbeitsrechtliche Fallstricke in geteilten Arbeitsverhältnissen
Kündigung und Kündigungsschutz: Was haben Verbände bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten?
- Kündigungen in so genannten „Kleinbetrieben“
- Richtige Dokumentation von Kündigungssachverhalten
- Arbeitsrechtliche Organisation von Großverbänden mit Untergliederungen
Datenschutz von Arbeitnehmerdaten
- Umgang mit Arbeitnehmerdaten bei der Einstellung
- Datenschutz im laufenden Beschäftigungsverhältnis
- Rechte im Datenschutz für den Arbeitgeber: Bewerbungsunterlagen, E-Mail-Screening, Verhaltenskodizes
Die Gültigkeit von Arbeitsverträgen: Standardklauseln und Fallstricke
- Aktuelle Rechtsprechung zu „freiwilligen Leistungen“
- Musterklauseln für Arbeitsverträge
Arbeitsvertragliche Klauseln als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Arbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung und Sonderleistungen als Anreizsysteme:
Empfehlungen für Aufbau und Durchführung
- Fallstricke bei der Gestaltung von Rentenzusagen in Verbänden
- Variable Vergütungsbestandteile in Verbänden
(Änderungen vorbehalten)
Referenten
Mit ihrem Fachwissen und ihrer Praxiserfahrung stehen Ihnen unsere kompetenten Referenten zur Verfügung.
Gerhard KronischRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Gerhard Kronisch ist Hauptgeschäftsführer des Verbandes angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie in Köln. Er ist seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, hat Erfahrungen in verschiedenen Verbänden
und Anwaltskanzleien gesammelt und ist Autor zahlreicher Fachaufsätze und Kommentare. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er kompetenter Berater von Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Führungskräften.
Ralf WickertRalf Wickert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht. Er ist Gesellschafter der Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft mit den Tätigkeitsschwerpunkten gesellschaftsrechtliche, arbeits- und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen und Verbänden. Autor mehrerer Fachbücher u. a. des Praxishandbuches Verbandsrecht und des Praxishandbuches Datenschutz in Verbänden.
Termin & Ort
Termin
Datum: Mittwoch, 13.11.2013 von 09:30 - 16:45 UhrTeilnehmerregistrierung & Begrüßungskaffee ca. 30 Min. vor Seminarbeginn!
Tagungsort
Hilton Hotel
Berliner Freiheit 2
53111 Bonn
0228/7269-0
0228/7269-700
info.bonn@hilton.com
http://www.hilton.de/Bonn
Zimmerreservierung
Im Hotel ist (bis vier Wochen vor der Veranstaltung) unter dem Stichwort "Kölner Verbände Seminare" ein begrenztes Kontingent zu Sonderkonditionen reserviert.
- Preis: EZ 149 € inkl. Frühstück pro Person
Reservierungsvorlage für das Hotel
Alternative Zimmerreservierungsmöglichkeiten
- Tourismus & Congress Bonn, Telefon: 0228/91041-0, http://www.bonn-regio.de/
Parkmöglichkeit
- Kostenpflichtige Tiefgarage im Hotel
-
Weitere Parkmöglichkeiten bestehen im direkt an das Hotel
angrenzende Parkhaus „An der Oper“
Sonstiges
- Taxizentrale Bonn: 0228/555555, http://www.taxibonn.de/
- Fahrplanauskunft Stadtwerke Bonn: http://www.swb-busundbahn.de/
- Deutsche Bahn: http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/start.html
Entfernungen
- Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz: 3 Gehminuten
- Hauptbahnhof: 15 Gehminuten
- Flughafen Köln/Bonn: 20 km
Umweltzone
Seit 1.1.2010 zählen gewisse Stadtteile Bonns zur Umweltzone. Bei Anreise mit dem PKW informieren Sie sich bitte vorher unter http://www.umweltzonen-nrw.de/
Preis & Anmeldung
Preise
- Teilnahmepreis: 690 Euro zzgl. MwSt.
(Normaltarif: Preis für 1. Person aus einem Verband) - Teilnahmepreis weitere Person(en): 621 Euro zzgl. MwSt.
(Normaltarif reduziert: Gilt ab der 2. Person – für diese und weitere Personen aus einem Verband) - Teilnahmepreis für DGVM-Mitglieder: 550 Euro zzgl. MwSt.
(Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM) erhalten wir den Mitgliederrabatt.)
Anmeldung
Sie können sich online für die Veranstaltung anmelden:







