Pressemitteilung | DV e.V. - Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung

Wohneigentum sollte auch künftig eine Rolle bei der Altersvorsorge spielen

(Berlin) - Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) ist enttäuscht darüber, dass im Bericht der Rentenkommission das Wohneigentum als bedeutende und beliebte Form der Altersvorsorge weitestgehend ignoriert wird. "Dies zeigt einmal mehr, dass das Wohneigentum in der Diskussion um die Altersvorsorge viel zu kurz kommt", sagte Michael Groschek, Staatsminister a. D. und Präsident des DV. Nur an einer Stelle werde positiv erwähnt, dass viele Bürgerinnen und Bürger durch den Erwerb einer Immobilie im Alter keine Miete zahlen müssen. Auch finden sich bedauerlicherweise in den Vorschlägen zur Verbesserung der privaten Altersvorsorge wenig Anknüpfungsunkte dafür, wie die Wohneigentumsbildung in diesem Kontext gestärkt werden kann.

Positiv ist, dass grundsätzlich auf der bestehenden Förderung der privaten Altersvorsorge aufgesetzt werden soll. Diese hat die Wohneigentumsbildung aus gutem Grund gleichberechtigt integriert. Deshalb sollte es auch bei den bestehenden Entnahmemöglichkeiten für Wohneigentumszwecke bleiben. Zu begrüßen sind auch die Vorschläge, die staatlichen Zulagen gerade für Geringverdiener anzuheben, um damit mehr Anreize für die private Altersvorsorge zu schaffen.

Eine weiterhin gleichberechtigte Förderung von Eigenheimrente und Geldrente ist in Zeiten hoher Immobilienpreise mit hohen Kaufnebenkosten und einer geringen Eigenkapitalausstattung der meisten Haushalte wichtig. Geringverdiener etwa können es sich nicht leisten, gleichzeitig für mehrere Vorsorgeziele zu sparen. Sind die eigenen vier Wände ihre bevorzugte private Altersvorsorge, müssen sie dafür auch künftig gefördert sparen und im Rahmen der Altersvorsorge-Darlehen weiterhin geförderte Tilgungsleistungen erbringen dürfen, um so ihr Eigenheim schneller zu entschulden.

Die Rentenkommission überlegt, alle Bürgerinnen und Bürger zu einer privaten Altersvorsorge zu verpflichten. Dazu soll gegebenenfalls ein einheitlicher staatlicher "Deutschlandfonds" eingerichtet werden, dem jeder automatisch angehören würde, sofern er nicht widerspricht und eine alternative private Altersvorsorge wählt. Diesen Fonds sieht der DV kritisch. Wir begrüßen deshalb, dass er bis 2025 weiter geprüft werden soll. Ein Pluspunkt ist allerdings, dass nicht überstürzt die Pferde gewechselt werden sollen, sondern man auf dem Vorhandenen aufbauen und dieses optimieren möchte. Dabei sollte auf jeden Fall beachtet werden, dass Wohneigentum und damit die private Altersvorsorge auch künftig eine Rolle spielen und dass die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10119 Berlin Telefon: (030) 20613250, Fax: (030) 20613251

(tr)

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