Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD West der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Was bringt die neue Energieeinsparverordnung - und wann?

(Köln) - Nach mehreren Verzögerungen und damit einhergehender Umbenennung von EnEV 2012 zu EnEV 2014 wird sie voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten: Die Novelle der Energieeinsparverordnung. Wichtigste Änderungen werden verschärfte Einsparziele sowie erweiterte Veröffentlichungspflichten hinsichtlich des Energieausweises sein.

Bei der Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung handelt es sich um zwei gesonderte Verfahren, die inhaltlich eng miteinander verknüpft sind - weil die Gesetzesänderung erforderlich ist, damit die Bundesregierung in der Verordnung bestimmte Regelungen treffen darf. Nach Kabinettsbeschluss und der Beratung im Bundesrat ist inzwischen davon auszugehen, dass am 1. Januar 2014 die novellierte Verordnung in Kraft treten wird. Das ganze Verfahren war aufgrund von EU-Vorgaben nötig geworden.

Inhaltlich werden neue Einsparziele formuliert: In zwei Schritten - 2014 und 2016 - wird eine Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich etwa 12,5 Prozent bei Neubauten vorgeschrieben. Vorerst bleibt allerdings eine Verschärfung der Anforderungen im Gebäudebestand aus.
Für Verkäufer von Immobilien und/oder damit beauftragte Makler kommt es zu einer Präzisierung der den Energieausweis betreffenden Regeln. Verbindlich eingeführt wird die Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter. Außerdem wird in der Novelle die bereits seit 2007 bestehende Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an den potenziellen Käufer oder Mieter schon bei der Besichtigung verdeutlicht. Wenn diese Maßgaben zu erhöhter Transparenz nicht eingehalten werden, drohen Bußgelder in noch nicht bezifferter Höhe.
Tatsächlich neu ist die Maßgabe, dass zukünftig schon in Immobilienanzeigen energetische Kennwerte aufgeführt werden müssen. Dazu zählen die Benennung der Art des Energieausweises, der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude sowie die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Ge- bäudes. Die in den Energieausweisen gemachten Angaben sollen zudem zukünftig stichprobenartig überprüft werden.

Da die Verordnung noch nicht abschließend verabschiedet ist, macht der IVD West darauf aufmerksam, dass die neuen, schärferen Einsparziele nicht zu hohe Investitionskosten mit sich bringen sollten. " Die finale Ausgestaltung der EnEV 2014 muss sich letztendlich an der wirtschaftlichen Machbarkeit orientieren", fordert der Verbandsvorsitzende Ralph Pass. Die Energiewende funktioniere nicht zum Nulltarif. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Forcierung der Niedrigenergiebauweise zu deutlich höheren Baukosten führen werde - und bezahlbarer Wohnraum so nicht entstehen wird. "Unter 10 Euro pro Qudratmeter wird als Miete in den Innenstädten so unmöglich gemacht."

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD West der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Joerg Utecht, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hohenstaufenring 72, 50674 Köln Telefon: (0221) 951497-0, Telefax: (0221) 951497-9

(cl)

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