Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Vollständige Baubeschreibung

(Berlin) - Bereits seit Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Es bringt privaten Bauherren mehr Transparenz und Verbraucherrechte. Manche Baufirmen halten sich an die neue Gesetzgebung, etliche andere nicht, konstatiert der Verband Privater Bauherren (VPB). So werden zum Beispiel immer noch alte Bauvertragsmuster weiter genutzt, die jedoch seit Anfang 2018 so nicht mehr verwendet werden dürften. Dies stellen die VPB-Sachverständigen fest, die regelmäßig im Auftrag der VPB-Mitglieder Bauverträge prüfen. Dabei stoßen sie nach selbst heute noch auf Baubeschreibungen, die den Vermerk "Stand 2017" oder älter tragen. Solche Verträge entsprechen nicht der aktuellen Gesetzgebung. Bauherren sollten sie nicht unterzeichnen, rät der VPB. In den alten Baubeschreibungen fehlen noch viele, für Verbraucher wichtige Hinweise, wie etwa der Fertigstellungstermin oder eventuelle Kostenrisiken, die im Hauspreis noch nicht enthalten sind. Der VPB empfiehlt Bauherren, den Baubeschreibungsentwurf frühzeitig vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, der solche und andere Probleme aus Erfahrung schnell entdeckt und sich Tipps für die Anpassung an die eigenen, individuellen Bedürfnisse zu holen. Informationen zum Bauvertragsrecht hält der VPB als kostenlosen Ratgeber zum Download bereit:

https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Neues-Bauvertragsrecht-Baubeschreibung.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Paul Lichtenthäler, Presse Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(mw)

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