Pressemitteilung | Verband Bildung und Erziehung - Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE)

VBE: Einen Jahrgang vergessen?

(Dortmund) - Anlässlich der heutigen Landtags-Debatte über die Wiedereinführung von G9 weist der VBE auf die möglichen Schwierigkeiten des aktuellen Jahrgangs 5 hin. Im Schuljahr 2023/24 gibt es keine Einführungsphase nach 'altem' G8-Muster mehr, aber auch an den Gymnasien noch keine Stufe 11 eines G9-Gymnasiums. 'Ein Problem für alle Schülerinnen und Schüler der Real-, Sekundar- und Hauptschulen, die genau im Schuljahr 2023/24 in die Oberstufe eines Gymnasiums wechseln möchten. Noch ist Zeit genug, um eine sichtbare Lücke im Übergang rechtzeitig zu sichern und die Beteiligten frühzeitig einzubinden', erklärt Stefan Behlau, Landesvorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW.

Aus Sicht des VBE sollte die Herausforderung für die aktuelle Jahrgangsstufe 5 mehr Beachtung finden. 'Wir sehen eine Chance für die Schulpolitik in NRW, rechtzeitig auf ein Problem zu reagieren. Schülerinnen und Schüler, die ihre Schule mit dem mittleren Schulabschluss inklusive der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufen abschließen, sollten angemessene und motivierende Lösungen erhalten. Gerne stehen wir der Landesregierung als konstruktiver Gesprächspartner zur Seite', erklärt Behlau.

Der VBE kritisiert zudem die erschwerte Durchlässigkeit durch G8. 'Die Wahlmöglichkeit zum Turboabitur könnte die Durchlässigkeit in einigen Regionen erschweren. Das ist zum Nachteil vieler Schülerinnen und Schüler. Ein Schulwechsel auf ein G8-Gymnasium ist durch die unterschiedliche Unterrichtsgestaltung komplizierter', erklärt Behlau.

Der VBE erinnert die Landesregierung an die breite Kritik an die geplante Wahlmöglichkeit. Im Dezember veröffentlichte der Städte- und Gemeindebundes NRW eine gemeinsame Stellungnahme für eine konsequente Wiedereinführung des neunjährigen Abiturs.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Bildung und Erziehung Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE) Pressestelle Westfalendamm 247, 44141 Dortmund Telefon: (0231) 425757-0, Fax: (0231) 425757-10

(rf)

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