Pressemitteilung | Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)

Neue FÖS-Studie zum Abbau klimaschädlicher Subventionen

(Berlin) - In drei Jahren soll der ETS II den bestehenden CO₂-Preis im Bereich Wärme und Verkehr ablösen.

Was ändert sich dadurch und wie sollte das neue System in Deutschland umgesetzt werden? Diese Fragen beleuchten wir in unserer Studie "CO₂-Preis in Deutschland: Umsetzung des ETS II und des Klima-Sozialfonds in Deutschland”, die im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und in Zusammenarbeit mit dem Öko-Institut entstanden ist. Besonders im Fokus lagen dabei Preisgestaltung und Verwendung der Einnahmen.

Empfehlungen zur Preisgestaltung:

- Frühzeitige Anhebung des nationalen CO₂-Preispfads schon vor Einführung des ETS II zur Vermeidung eines Preisschocks

- Umsetzung eines nationalen CO₂-Mindestpreises, der im Zeitverlauf ansteigen soll, um Planungssicherheit für Klimaschutzinvestitionen zu geben und Mindest-Beitrag zu Klimaschutzzielen zu garantieren

- Die höheren Kosten für Wärme und Mobilität sind vor allem für besonders betroffene Gruppen mit geringeren Einkommen relevant. Daher ist es wichtig, genau diese Gruppen zu entlasten und ihnen mit entsprechender Förderung aus der Abhängigkeit von fossilen Energien zu helfen.  

Zur Verwendung der Einnahmen:

- Die Einnahmen aus dem ETS II werden grundsätzlich über zwei Kanäle verteilt: Ein Teil fließt in den Klima-Sozialfonds, der besonders betroffene Haushalte und Kleinstunternehmen unterstützen soll. Er hat einen Umfang von rund 7,1 Mrd. Euro im Zeitraum 2027-2032. Der andere Teil der Einnahmen aus dem ETS II geht direkt an die Mitgliedstaaten und ist abhängig vom CO₂-Preis. Bei einem CO₂-Preis von 50 Euro/t würde Deutschland über die 6 Jahre Einnahmen von knapp 50 Mrd. Euro haben.

- Beispiele für Maßnahmen, die die Zielgruppe treffsicher unterstützen, zum Klimaschutz beitragen und durch den Klima-Sozialfonds finanziert werden könnten, sind die Unterstützung von Investitionen im Gebäudebereich für vulnerable Gruppen (bspw. Fenstertausch oder Kellerdeckendämmung) und ein soziales Deutschlandticket in Verbindung mit dem Ausbau des ÖPNV und einer Mobilitätsgarantie sowie Social-Leasing.

- Die Finanzierung eines Klimagelds stellt eine weitere Möglichkeit der Einnahmenverwendung dar und ist im Rahmen des ETS II grundsätzlich möglich. Es gibt allerdings Einschränkungen und Unklarheiten im Regelwerk, wieviel Geld dafür verwendet werden darf und wer es bekommt.

- In jedem Fall ist klar, dass ein Lock-in von vulnerablen Haushalten in fossiler Energienutzung vermieden werden muss und ein Klimageld allein nicht ausreichen wird, um Investitionen in klimafreundliche Technologien und Emissionsminderungen zu ermöglichen. Dafür müssen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, die gezielt die Dekarbonisierung in den vulnerablen Gruppen unterstützen.

Weitere Aspekte zur Preisgestaltung sowie mögliche Verwendungszwecke der Einnahmen legen wir in der Studie dar, auch wenn es verbleibende Fragezeichen gibt - insbesondere, weil die bisherige Regulierung noch nicht hinreichend spezifisch beziehungsweise die konkrete Auslegung durch die Europäische Kommission noch offen ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) Pressestelle Schwedenstr. 15a, 13357 Berlin Telefon: (030) 7623991-30, Fax: (030) 307623991-59

(mw)

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