Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Nationales Konzept für Zuwanderung soll Situation der Kommunen berücksichtigen

(Berlin) - Die kommunalen Spitzenverbände und der Bundesinnenminister plädieren gemeinsam für ein nationales Konzept zur gesteuerten Zuwanderung und Integration von Ausländern. Dabei müsse die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt werden, betonten in einem Gespräch mit Bundesinnenminister Otto Schily die Präsidenten bzw. Vizepräsidenten und die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages.

Bedacht werden müsse in der Zuwanderungskommission des Bundes bei der Festlegung von Kontingenten für Zuwanderung, dass es eine große Zahl illegaler Flüchtlinge und abgelehnter Asylbewerber gebe, die nicht abgeschoben werden können, stellten die Verbände fest. Flüchtlingspolitik dürfe außerdem nicht zu finanziellen Lasten der Kommunen gehen. Denn die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sei eine staatliche Aufgabe, für die Bund und Länder die Finanzverantwortung trügen.

Zum Thema Daseinsvorsorge äußerten sich die kommunalen Spitzenverbände im Gespräch mit dem “Kommunalminister” der Bundesregierung zwar grundsätzlich positiv zu dem jüngst vorgelegten Entwurf der Mitteilung der Europäischen Kommission. Allerdings müsse dringend dort nachgebessert werden, wo sich die Kommission die Kontrolle nationaler und lokaler wirtschaftlicher Aktivitäten bei kommunalen Leistungen der Grundversorgung vorbehalte. Dringlich sei es darüber hinaus, zu einer stärkeren Abstimmung innerhalb der EU über Aufgaben der Daseinsvorsorge zu kommen.

Die Bundesregierung, so die kommunalen Spitzenverbände, habe ihren Anteil daran, dass die Kommission im Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerb und dem Angebot kommunaler Dienstleistungen eingeräumt habe, dass die Marktkräfte allein nicht in der Lage seien, die Qualität der Leistungen und eine flächendeckende Versorgung zu garantieren. Die Kommunen erhoffen sich nun eine Unterstützung der Bundesregierung bei ihrer Forderung, die Kompetenzen zwischen den Kommunen und den anderen staatlichen Ebenen klarer zu definieren.

Ein weiteres Thema des Spitzengesprächs waren die Regelungen für eine Beteiligung der Kommunen am Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Die Verbände begrüßten, dass die Bundesregierung durch eine kürzlich erfolgte Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien einen Schritt nach vorn gemacht habe. Jetzt komme es darauf an, dass die Bundesministerien die verbesserte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auch realisieren.

Die Kommunen äußerten darüber hinaus Sympathie für den im Nachbarland verfolgten Grundgedanken, bei für die Kommunen kostenträchtigen Gesetzen ein Konsultationsgremium mit den kommunalen Spitzenverbänden bzw. deren Vetorecht vorzusehen, auch wenn das Österreichische Modell nach deutschem Verfassungsrecht nicht ohne weiteres übertragbar sei.

Quelle und Kontaktadresse:
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