Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen

NABU klagt gegen Windkraftanlage in Vogelschutzgebiet

(Düsseldorf) - Der Naturschutzbund (NABU) Nordrhein-Westfalen hat vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Gelände der Kläranlage Salmorth, Kreis Kleve, eingereicht. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf stößt auf Widerstand, da das geplante Bauvorhaben inmitten eines EU-Vogelschutzgebietes liegt.

Die Hauptbedenken des NABU gelten den möglichen negativen Auswirkungen auf wichtige Vogelarten, insbesondere auf arktische Wildgänse und den Seeadler, welche in diesem Gebiet rasten bzw. leben. Die Nähe zu zwei wichtigen Schlafplätzen der Wildgänse und die ideale Lebensumgebung für den Seeadler in einem benachbarten Naturschutzgebiet machen das Gebiet besonders schutzwürdig. Die Errichtung der Windkraftanlage könnte den Lebensraum dieser und weiterer Vogelarten erheblich beeinträchtigen.
Die NABU NRW Landesvorsitzende, Dr. Heide Naderer, äußerte sich wie folgt: "Die Entscheidung, eine Windkraftanlage in einem solch sensiblen Gebiet zu errichten, ignoriert die dringende Notwendigkeit, unsere wertvollsten Lebensräume und Arten zu schützen."

Sie ergänzt außerdem: "Wir erkennen die Notwendigkeit, die Energiewende voranzutreiben an und setzen uns aktiv für den Klimaschutz ein. Gleichzeitig müssen wir gewährleisten, dass solche Entwicklungen nicht zu Lasten der Biodiversität und Artenvielfalt gehen. Es ist essentiell, einen Weg zu finden, der beide Ziele - den Schutz unserer Umwelt und die Förderung erneuerbarer Energien - miteinander vereinbart."

Die Klage des NABU betont zudem, dass das Konzept zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Vogelarten, welches als Bedingung für die Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Union gefordert war, bisher nur unzureichend umgesetzt wurde. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, gegen die Windkraftanlage vorzugehen, um eine weitere Verschlechterung des Zustands des Schutzgebietes zu verhindern.
Die Klage des NABU gegen die Errichtung der Windkraftanlage findet breite Unterstützung, denn auch das Naturschutzzentrum im Kreis Kleve, weitere Verbände und insbesondere die untere Naturschutzbehörde, lehnen die Planung entschieden ab. Diese breite Ablehnung unterstreicht die Bedeutung des Schutzes unserer Lebensräume und der darin vorkommenden Artenvielfalt. Die Übereinstimmung durch eine Vielzahl von Akteuren verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei der Realisierung von Projekten zur Gewinnung erneuerbarer Energien auch die ökologischen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und zu berücksichtigen.

Quelle und Kontaktadresse:
(NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen Birgit Königs, Pressesprecherin Völklinger Str. 7-9, 40219 Düsseldorf Telefon: (0211) 159251-0, Fax: (0211) 159251-15

(mw)

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