Mietrechtsnovelle Bund: Keine Verschärfung bei Kappungsgrenze und Mietspiegel ist wichtiges Signal
(Frankfurt am Main) - Zu den Meldungen über eine Einigung von SPD und FDP bei der geplanten Mietrechtsnovelle im Bund, erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses: "Mit überwiegender Erleichterung nehmen wir den vermeldeten Kompromiss bei der Mietrechtsnovelle zur Kenntnis. Zwar soll leider die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden, erfreulicherweise sind jedoch die Absenkung der Kappungsgrenze und die Verlängerung des Berichtszeitraums des Mietenspiegels vom Tisch. Hier hätten weitere Investitionshemmnisse in Wohnraum gedroht. Bei der angespannten Lage beim Wohnungsbau wäre eine weitere Verschärfung des Mietrechts zur Unzeit gekommen. Gerade in Ballungsräumen fehlen viele Wohnungen, und Unternehmen können freie Stellen nicht besetzen, weil potenzielle Mitarbeiter keine Wohnung finden."
49 hessische Kommunen gelten als "angespannte Wohnungsmärkte" in denen die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze gilt. Die Mietpreisbremse deckelt Neuvertragsmieten bei 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eigentlich wäre die 2015 eingeführte Mietpreisbremse Ende 2025 ausgelaufen.
Die Kappungsgrenze deckelt Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnisse innerhalb von drei Jahren auf 20 Prozent, in "angespannten Wohnungsmärkten" auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren.
"Wir begrüßen, dass in angespannten Wohnungsmärkten von einer weiteren Absenkung der Kappungsgrenze von derzeit 15 auf 11 Prozent abgesehen wird. Preiseingriffe verhindern wirtschaftliche Renditen und bremsen private Investitionen, die dringend benötigt werden. Wir begrüßen auch, dass eine Verlängerung des Berichtszeitraums des Mietenspiegels von sechs auf sieben Jahre vom Tisch ist. Erst zum 01.01.2020 wurde der Berichtszeitraum von vier auf sechs Jahre verlängert, und es wurde eine Evaluierung der Wirkungen dieser Verlängerung beschlossen. Zuverlässige Ergebnisse würden wohl frühestens 2026 vorliegen", so Reimann weiter.
"Gegen Wohnungsmangel hilft vor allem mehr Wohnungsbau. Hohe Baukosten und hohe Zinsen haben den Wohnungsbau jedoch zum Erliegen gebracht. Bauen muss deswegen günstiger werden. Dazu müssen Land und Bund gleichermaßen Regulierungen zurücknehmen und Bürokratie abbauen. Darüber hinaus hoffen wir, dass die neue Landesregierung den Kommunalen Finanzausgleich zügig anpackt und den Kommunen finanzielle Anreize zur Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen bietet", so Reimann.
Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle
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(mw)
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