Pressemitteilung | Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe

Mehr Zeit: Abgabe der Steuererklärungen 2021 bis 31.10.2022

(Köln) - Sommer, Sonne, Steuererklärung: Diese Kombination muss Steuerpflichtige in diesem Jahr nicht ins Schwitzen bringen. Die Finanzverwaltung schenkt drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2021 - bis zum 31. Oktober 2022.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Grundsätzlich sind Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, so zum Beispiel Selbstständige, Gewerbetreibende, aber auch Vermieter und Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag.

Arbeitnehmer müssen u.U. keine Steuererklärung abgeben, da die Lohnsteuer regelmäßig vom Arbeitgeber einbehalten wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie der Steuerberater-Verband e. V. Köln ausführt.

Bestehen etwa mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander oder kommt es zu einem Arbeitgeberwechsel kann dies Grund für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung sein. Auch der Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen, wie Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld von über 410 Euro, führt zu einer Abgabepflicht. Ebenso müssen sich Ehegatten, die die Steuerklassen V und III, VI oder IV mit Faktor gewählt haben, mit dem Thema Steuererklärung auseinandersetzen.

Bei Kapitalanlegern ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer abgegolten. Obacht: Sollten Ihre Kapitaleinkünften nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben, ist stets eine Steuererklärung abzugeben.

Weiterer Zeitpuffer gefällig? Nutzen Sie den Service eines Steuerberaters!
Mit einem Steuerberater an Ihrer Seite können Sie sich fachlich als auch zeitlich noch weiter zurücklehnen. Die Abgabefrist bei Erstellung der Steuererklärungen 2021 von einem Steuerberater läuft erst zum 31. August 2023 aus.

Freiwillige Abgabe kann sich lohnen!
Auch wenn Sie nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, könnte sich die Erstellung und Einreichung einer solchen für Sie lohnen! In der Vergangenheit lag die durchschnittliche Rückerstattung lt. Statistischem Bundesamt bei 1.072 Euro. Hierfür spielen vor allem die Höhe der absetzbaren Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen eine zentrale Rolle. Steuerpflichtige haben für die freiwillige Abgabe vier Jahre Zeit, d.h. für die Einkommensteuererklärung 2021 bis 31.12.2025. Ggf. lohnt sich aber auch ein Blick auf zurückliegende Jahre, für die bislang keine Erklärung eingereicht wurde.

Egal, ob Sie eine Steuererklärung abgeben können oder müssen, bei der Suche nach einem Experten hilft Ihnen der Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: www.steuerberater.de

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe Dr. Dominik Scheuerer, Hauptgeschäftsführer Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln Telefon: (02203) 993090, Fax: (02203) 993099

(mw)

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