Pressemitteilung |

Impfstoff-Verordnung soll geändert werden

(Bonn) - Impfung ist vorbeugender Gesundheitsschutz, sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin. Durch Impfungen kann der Medikamenteneinsatz drastisch reduziert werden. Im Humanbereich übernehmen daher in der Regel die Krankenkassen die Impfkosten. In der Tierhaltung ist das anders. Handelt es sich nicht um staatlich angeordnete Impfmaßnahmen, muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen. Die Impfungen dürfen gemäß Tierimpfstoff-Verordnung aus dem Jahre 1993 grundsätzlich nur von Tierärzten durchgeführt werden. Ausnahmen sind möglich. Eine Impfung durch den Landwirt darf dann aber nur nach tierärztlicher Behandlungsanweisung erfolgen.

Eine Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierimpfstoffen zur Anwendung durch den entsprechend qualifizierten Tierhalter - unter Anleitung des Tierarztes - ist wirtschaftlich sinnvoll und erleichtert die praktische Anwendung. Entscheidend für den Erfolg ist neben hygiene- und stalltechnischen Maßnahmen die konsequente und bestimmungsgemäße Durchführung von Impfprogrammen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von betreuendem Tierarzt und Tierhalter ist hierfür unabdingbar. Jetzt liegt die Information vor, dass die Arbeitsgemeinschaft der leitenden Veterinärbeamten des Bundes und der Länder (ArgeVet) eine Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung durchsetzen will. Danach soll die Abgabe von Impfstoffen an Landwirte deutlich erschwert werden.

U.a. wird erwogen, eine Überprüfung des Impferfolges vorzuschreiben und ein eine zeitlich begrenzte Lagerung zu verbieten. Sieht man einmal von der Tatsache ab, dass für zahlreiche Krankheiten Nachweisverfahren zur Bewertung eines Impferfolges schlichtweg nicht existieren bzw. nicht ausgereift sind, ist zu befürchten, dass Impfprogramme (als Vorsorgemaßnahme) nur noch in reduziertem Umfang durchgeführt werden, um Tierarztkosten zu sparen. Hieraus ergäbe sich das Risiko eines erhöhten Arzneimittelbedarfes für die spätere Behandlung erkrankter Tiere. Das kann nicht gewollt sein und ist auch nicht im Interesse eines vorbeugenden Verbraucherschutzes. Leider ist die betroffene Wirtschaft bislang noch nicht in die Diskussion einbezogen worden. Es bleibt also nur zu hoffen, dass nicht wieder eine Neuregelung entsteht, die in ihren Konsequenzen ungenügend geprüft worden ist und aufgrund überwiegend negativer Effekte keine Umsetzung findet.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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