Pressemitteilung | Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) - Hauptgeschäftsstelle

Gesundheitskonsens geht in die falsche Richtung

(Köln) - "Die Ausgliederung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der GKV ist ein richtiger Schritt zur Schaffung von mehr Eigenverantwortung. Doch mit der konkreten Umsetzung ist die Chance für echten Wettbewerb und nachhaltige Finanzierung vertan worden. So ist es ein ordnungspolitischer Sündenfall, dass Zahnersatz in Zukunft von der GKV ‘in einem gesonderten Strang’ angeboten werden soll“, so Verbandsdirektor Volker Leienbach.

Der Staat ermöglicht damit der gesetzlichen Krankenversicherung – einem öffentlich-rechtlichen System –, zu privilegierten und marktfernen Bedingungen auf dem funktionierenden Markt der Zusatzversicherung tätig zu werden und damit den Wettbewerb zur privaten Versicherung zu verzerren.

Die ebenfalls vorgesehene Vermittlung von durch PKV-Unternehmen angebotenen Zusatzversicherungen durch die GKV ist gleichfalls abzulehnen. Die kontinuierlich wachsende Zahl von Zusatzversicherungsverträgen zeigt, dass jeder Interessent auch ohne Zwischenschaltung staatlicher Einrichtungen den gewünschten Versicherungsschutz findet.

Während in allen anderen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen mit guten Gründen dereguliert und entstaatlicht wird, bekommt die GKV als mittelbare Staatsverwaltung zusätzliche Kompetenzen.

„Fairer Wettbewerb“ zwischen Sozialversicherung und Privatversicherung kann es nicht geben. Während die private Krankenversicherung gezwungen ist, Kalkulationsvorschriften zu beachten und in ihren Tarifen die Ausgabenentwicklung abzubilden, wird die GKV durch Quersubventionierungen in der Lage sein, ihren Versicherten die Absicherung des Zahnersatzes zu einem Dumpingpreis anzubieten. Zudem hat sie die Versicherten bereits in ihrem Bestand und verfügt damit über das Adressenmonopol, während die private Krankenversicherung die ihr bis dahin unbekannten Versicherten erst werben muss.

Volker Leienbach: „Es ist eine Chance vertan worden, den Zahnersatz wie auch das Krankengeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auszugliedern und der privaten Krankenversicherung zu überantworten. Nur so wäre echte Eigenverantwortung und eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung werden nach Kenntnis der Details der politischen Einigung entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sie ein Angebot für die Absicherung des Zahnersatzes machen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln Telefon: 0221/376620, Telefax: 0221/3766210

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