Pressemitteilung | Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. (dti)

Energiepreisbremsen: Tiefkühlwirtschaft mahnt nochmals dringende Nachbesserungen an

(Berlin) - Gestern hat der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages die Gesetzesentwürfe sowie Entschließungs- und Änderungsanträge zur so genannten Gas- und Strompreisbremse beraten, die morgen, am 15. Dezember, vom Parlament beschlossen werden sollen. Das Deutsche Tiefkühlinstitut e. V. (dti) begrüßt die intensive politische Arbeit an den finanziellen Entlastungen angesichts der massiven Kostensteigerungen für Energie, sieht jedoch noch dringenden Nachbesserungsbedarf. Diesen haben wir heute kurzfristig in einem Schreiben an die betreffenden Ausschüsse sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitgeteilt.

"Wir haben großen Respekt vor der politischen Arbeit an den hochkomplexen Entlastungsmaßnahmen, die unter großem Zeitdruck stattfindet und den verantwortlichen Akteur:innen viel abverlangt", sagt dti-Geschäftsführerin Sabine Eichner. "Damit die Energiepreisbremsen aber wirklich die gewünschte Wirkung entfalten können und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert wird, ist noch dringende Nacharbeit nötig."

Die Tiefkühlwirtschaft bittet daher darum, folgende Aspekte bei den aktuell vorliegenden Gesetzentwürfen bei den abschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat unbedingt zu berücksichtigen:

Contractoren-Lösungen einbeziehen, um einen Ausschluss eines Großteils der Industrie von den Entlastungen zu vermeiden

Die Entlastungsmaßnahmen müssen unbedingt Energielieferungen berücksichtigen, bei denen die Kälteerzeugung durch Energieerzeuger, Contractoren oder sonstige Dienstleister erfolgt. Diese Anlagen ersetzen in vielen Fällen Anlagen der Industrie und würden nach den aktuell vorliegenden Entwürfen ausgeschlossen werden. Dies wäre ein kompletter Widerspruch zur geförderten Wärmeversorgung, denn Kälteversorgung ist der Wärmeversorgung gleichzustellen.

Falls es bei dem vorgesehenen Ausschluss von Contracting-Lösungen bleibt, befürchten wir, dass mindestens 50 Prozent der Industrieunternehmen nicht von den Entlastungsmaßnahmen berücksichtigt werden - das hätte fatale Folgen für die wirtschaftliche Situation dieser Unternehmen, sowie für den Wirtschaftsstandort und die Verbraucher:innen. Weitere Preiserhöhungen bei Lebensmitteln wären die Folge!

Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen bei der Entlastung "klassischen" Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gleichstellen

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Gaspreisbremse sieht Entlastungen derzeit nur für Unternehmen mit "klassischen" Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) vor. Die Tiefkühlwirtschaft nutzt jedoch KWK-Anlagen, die mit einer Absorptionskälteanlage verbunden sind, also Kraft, Wärme UND Kälte koppeln. Denn die Prozesskälte ist für die Produktion in Tiefkühlunternehmen zwingend erforderlich. Zudem trägt diese Technik zur energieeffizientesten Energieerzeugung bei. Es gibt daher keinen sachlichen Grund, diese Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen nicht ebenfalls in die Entlastung einzubeziehen.

Hürden für Inanspruchnahme von Entlastungen abbauen

Damit die Entlastungen durch die Energiepreisbremsen wirken und bei der Wirtschaft auch wirklich ankommen, ist es wichtig, die bürokratischen und administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten und unnötige Auflagen zu vermeiden. Wir empfehlen deshalb dringend, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Entlastungen für die Unternehmen auf das Nötigste zu beschränken.

Unkalkulierbare Risiken für Unternehmen vermeiden - Verbindung zwischen EBITDA 2021 und EBITDA 2023 abschaffen!

Die momentan vorgesehene Verbindung des Gewinns vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und sonstigen Finanzierungsaufwendungen (EBITDA) aus dem Jahr 2021 mit dem aus dem Jahr 2023 schränkt Unternehmen ein, die Energiekostensteigerungen bereits weitergeben mussten. Auch eine Rückabwicklung von Preiserhöhungen würde ein enormes Risiko bedeuten, da die Prüfbehörde Anträge kürzen oder gar ganz ablehnen könnte. Dadurch entsteht für viele Unternehmen ein unkalkulierbares Risiko, und außerdem die Notwendigkeit, Rückstellungen zu bilden. Wir raten dringend dazu, diese Verbindung aufzuheben bzw. zumindest festzulegen, dass das EBITDA 2023 ohne Berücksichtigung der Entlastungen nicht größer als 2021 sein darf.

Sichere und bezahlbare Energie ist für die Tiefkühlwirtschaft essentiell, denn sie sorgt verlässlich für einen wichtigen Teil der Lebensmittelversorgung der Menschen in Deutschland. Tiefgekühlte Lebensmittel werden nicht nur in privaten Haushalten täglich eingesetzt, sondern sie stehen auch für Verpflegungskonzepte in der Gemeinschaftsverpflegung und der Gastronomie.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. (dti) Nina Kollas, Leiterin Kommunikation Reinhardtstr. 46, 10117 Berlin Telefon: (030) 28093620, Fax: (030) 280936220

(mw)

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