Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

DRB: Diskussion über die Selbstverwaltung der Justiz in Schleswig-Holstein wird auch nach der Neuwahl weitergehen

(Berlin) - Anlässlich der Ankündigung des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen, nach der heute im Landtag gescheiterten Vertrauensfrage Neuwahlen herbeiführen zu wollen, erklärten der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank und der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Wilfried Kellermann: "Auch der neue Landtag und die neue Landesregierung werden sich der Diskussion über eine Selbstverwaltung der Justiz in Schleswig-Holstein unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft nicht entziehen können".

Justizminister Uwe Döring hatte mit dem Projekt "Justiz 2010" zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Die bloße Delegation von Aufgaben des Ministeriums nur auf die Gerichte genügt den Anforderungen an eine Selbstverwaltung der Justiz aber nicht. Der Deutsche Richterbund hat im Mai 2009 in Ausgestaltung der bereits im Jahr 2007 beschlossenen Eckpunkte seines Zwei-Säulen-Modells einen Musterentwurf für ein Landesjustizverwaltungsgesetz vorgelegt, aus dem die Bundesländer ihr jeweiliges Modell einer Selbstverwaltung aus den dort bereits vorhandenen Strukturen entwickeln können.

"Wir müssen uns in Deutschland an Strukturen orientieren, wie sie der Stellung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in einem gewaltengeteilten Staat entsprechen und in Europa längst Standard sind. Unser Entwurf weist den Weg, wie die Eigenverwaltung einer selbständigen, leistungsfähigen Justiz verwirklicht werden kann. Das Scheitern der Regierung in Schleswig-Holstein bietet daher auch die Chance, innerhalb der neuen Regierung über eine echte Selbstverwaltung der Justiz insgesamt erneut nachzudenken", so Frank und Dr. Kellermann.

Der Anspruch der Bürger auf eine der Qualität der Rechtsgewährung verpflichtete, leistungsfähige Justiz ist in Strukturen sicher zu stellen, die ihrer grundgesetzlichen Stellung als eigenständiger Dritter Gewalt gerecht werden. Derzeit hält die Exekutive Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit. Mit der Verwaltung des Personals und der Sachmittel steuern die in Kabinetts- und Parteidisziplin eingebundenen Justizminister die unabhängige Justiz.

"Nach unserem Verständnis ist es unverzichtbar, die Staatsanwälte in ein Konzept der Selbstverwaltung einzubeziehen", so Frank und Dr. Kellermann abschließend.

Nach der gesetzlichen Aufgabenstellung, nach ihrer Bedeutung und nach dem Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen ist die Stellung der Staatsanwälte innerhalb der Dritten Gewalt als eine dem Richteramt ähnliche anzusehen. Auch wenn ihre Entscheidungen nicht zur Rechtsprechung gehören, ist die Staatsanwaltschaft ein den Richtern gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege. Staatsanwälte üben ein besonderes Amt in der Justiz aus und gehören damit unter das einheitliche Dach einer selbstverwalteten Justiz.

Der Diskussionsentwurf ist unter http://www.drb.de/cms/index.php?id=552 abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Pressestelle Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525

(tr)

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