Pressemitteilung | Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Doppelschicht statt Hilfe: Entschädigungsanspruch kommt bei zu wenigen erwerbstätigen Müttern an

(Berlin) - Der Deutsche Frauenrat begrüßt den vom Bundestag beschlossenen Entschädigungsanspruch für Eltern, mit dem Verdienstausfälle wegen der Schließung von Kitas und Schulen kompensiert werden sollen. "Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung Doppelbelastung und finanzielles Risiko erwerbstätiger Eltern in der aktuellen Situation schnell anerkennt und in ihren Maßnahmen berücksichtigt: Wer viele Stunden täglich erwerbstätig sein muss, kann unmöglich gleichzeitig Kinder betreuen. Leider wirkt die Entschädigungsleistung aber aufgrund der hohen Anspruchsvoraussetzungen eher wie eine Härtefallregelung, nicht wie eine flächendeckende Unterstützung betroffener Eltern," sagt Anja Weusthoff, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats.

Der Bundestag hatte gestern umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählt ein Entschädigungsanspruch für Eltern, die Gehaltsausfälle durch die Schließung von Kitas und Schulen in Kauf nehmen müssen, weil sie ihre Kinder nun zuhause betreuen und nicht ihrem Job nachgehen können. Entschädigt werden jedoch nur Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr, die die Betreuung nicht mithilfe von Familie, Freund*innen oder Notfallangeboten anderweitig realisieren können, die kein Homeoffice nutzen können und auch keine Möglichkeiten mehr haben, bezahlt der Arbeit fernzubleiben, beispielsweise durch Überstundenabbau oder der Nutzung ihres gesamten Erholungsurlaubs. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, kann ebenfalls keine Entschädigung erwarten. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird höchstens für sechs Wochen gewährt und beträgt maximal 2.016 Euro.

"Vielen erwerbstätigen Eltern und im Übrigen auch nicht wenigen pflegenden Angehörigen droht in der jetzigen Situation ein Verdienstausfall. Wenn nur zwei Drittel des Monatseinkommens kompensiert werden, ist das insbesondere für Frauen mit geringen Einkommen kaum zu verkraften. Und so wie die Voraussetzungskriterien gestaltet sind, bleibt zu befürchten, dass deutlich weniger Eltern von der Leistung profitieren werden, als Unterstützung nötig haben", so Weusthoff weiter. "Deshalb fordern wir eine Entgeltersatzleistung, die bei all denjenigen tatsächlich ankommt, die sich durch Schließung von Kitas, Schulen und Tagespflegeeinrichtungen empfindlichen Lohnausfällen gegenübersehen."

Der Deutsche Frauenrat ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauen-organisationen und damit die größte Frauenlobby Deutschlands.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V. Pressestelle Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin Telefon: (030) 204569-0, Fax: (030) 204569-44

(ds)

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