Pressemitteilung | BVL - Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Beratungsbefugnis der Steuerberatungsveriene für Arbeitnehmer erheblich ausgeweitet

(Berlin) - "Eigentlich müssten die Lohnsteuerhilfevereine "Steuerberatungsvereine für Arbeitnehmer heißen", erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin, "denn die Lohnsteuerhilfevereine sind spätestens seit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes am 1. Juli 2000 weit mehr als nur Steuerhelfer. Wir dürfen jetzt in wesentlich mehr Fällen beraten als früher und sind damit attraktiver geworden".
Lohnsteuerhilfevereine dürfen Steuerbürger jetzt auch beraten, deren jährliche Einnahmen aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften (sog. Spekulationsgeschäften) zusammen unter 18.000,00 DM bei Ledigen bzw. unter 36.000,00 DM bei Verheirateten liegen.
Die Ratsuchenden müssen aber über Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Lohn und Gehalt), aus wiederkehrenden Bezügen (Renten) oder aus Unterhaltsleistungen verfügen. Freiberufler, Gewerbetreibende und Landwirte dürfen nicht beraten werden.
Die Vereine erstellen für ihre Mitglieder die komplette Einkommensteuererklärung, errechnen den Erstattungsbetrag und kontrollieren nach Zugang des Steuerbescheids die Berechnungen des Finanzamts auf ihre Richtigkeit. Wenn nötig legen sie Einspruch ein bzw. erheben für das Mitglied Klage vor dem Finanzgericht. Sie beraten beim Eigenheimzulagen-, Kindergeld- und Lohnsteuerermäßigungsverfahren und übernehmen die Antragstellung für ihre Mitglieder.
Der Rat der Steuerfachleute in den Lohnsteuerhilfevereinen ist vergleichsweise preiswert. Während Steuerberater Leistungen wie Steuererklärungen nebst Anlagen und Beratungsgespräche einzeln abrechnen können, sind die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins mit einem Jahresbeitrag abgedeckt, unabhängig davon, wie oft Rat eingeholt wird.
Die Beiträge bemessen sich am Einkommen und werden von den Vereinen vor Ort selbst bestimmt. Die Spanne für die meistens sozial gestaffelten Jahresbeiträge reicht von zirka 80,00 DM bis zirka 400,00 DM. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr. Die Mitgliedsbeiträge sind als Steuerberatungskosten steuerlich abzugsfähig, die Vereine sind angemessen haftpflichtversichert und der Austritt aus dem Verein ist regelmäßig zum Ende eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

Wer steuerlich bisher noch nicht durch einen Lohnsteuerhilfeverein beraten wurde, sollte den Vorteil einer kompetenten und preisgünstigen Lohnsteuerberatung nutzen.

Anschriften eines örtlich nahe gelegenen Vereins benennt auf Anfrage der BDL, Bonn, unter Telefon: 02 28/ 4 21 03 - 0.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) Kastanienallee 18 14052 Berlin Telefon: 030/30108610 Telefax: 030/30108612

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